Anpassung der Richtlinien für die Sportförderung, Vereinsförderung und Förderung sonstiger Institutionen ab 01.01.2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 27.03.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Stadtrat beschließt folgende Anpassungen der als Anlage beigefügten Richtlinien für die Sportförderung, Vereinsförderung und Förderung sonstiger Institutionen der Stadt Neunburg vorm Wald mit Wirkung ab 01.01.2025:
- Kürzung der Förderung für Investitionen (unbewegliches Vermögen) von 25 % auf 20 %.
- Kürzung der Förderung für kirchliche Einrichtungen (unbewegliches Vermögen) von 5 % auf 0 %.
- Keine Kürzung der Förderung für Friedhöfe, es bleibt bei 20 %.
- Kürzung der Förderung für bewegliches Vermögen von 20 % auf 16 %.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Vorgehensweise in der nächsten Stadtratssitzung zur öffentlichen Beschlussfassung vorzulegen. Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, die Förderrichtlinien entsprechend anzupassen und auf der Homepage der Stadt Neunburg vorm Wald zu veröffentlichen.
Die Vorschläge/Anregungen von Maximilian Lang zur Anpassung der Richtlinie für die Sportförderung, Vereinsförderung und Förderung sonstiger Institutionen sind zu prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2025 13:26 Uhr