Tektur: Neubau Güllebehälter mit Deckel, Fl.Nr. 1660, Gelderheimer Weg 7, Oberwerrn
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachvortrag
Der Bauherr beantragte bereits im letzten Jahr den Neubau eines Güllebehälters mit Deckel auf der Fl.Nr. 1660, Geldersheimer Weg 7 in Oberwerrn, welcher am 22.06.2023 durchs Landratsamt Schweinfurt genehmigt wurde.
Hierzu wurde nun ein Tekturplan eingereicht, da die Güllegrübe ca. 15 m näher an die Hofstelle verschoben und komplett im Erdreich versenkt werden soll. Dadurch könnte der Grubendeckel als Hof- und Rangierfläche dienen, es müssten weniger Wege gebaut werden, was zu einer geringeren Flächenversiegelung führt. Des Weiteren wird der Leitungsbau geringer, da so der Anschluss an den Stall besser gewährleistet ist.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und ist daher nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es privilegiert ist. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans (vgl. § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB) und ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Das Grundstück ist nicht an die Wasserversorgung angeschlossen, es existiert ein Hausbrunnen. Belangen des Brandschutzes ist daher besondere Aufmerksamkeit geschuldet.
Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt dem Vorhaben nach § 36 BauGB sein gemeindliches Einvernehmen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde soll den Bauherren darauf hinweisen, dass sich aus der Kampfmittelerkundung aus dem Jahr 2011/2012 ergibt, dass sich das Baugrundstück innerhalb der Sicherheitszone ehemaliger Bombentrichter befindet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2025 11:28 Uhr