Der Bau- und Umweltausschuss erlässt hierzu folgenden Beschluss:
Zu 1) Das Büro Fabion ist mit der Erstellung der saP beauftragt. Die Ergebnisse werden nachgeliefert.
Zu 2) Der Anregung wird entsprochen.
Das Grundstück mit der Flur-Nr. 1322 (Teilbereich) wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen und planzeichnerisch als 4,00 m breiter privater Grünstreifen festgesetzt.
Zusätzlich gilt für diesen Grünstreifen folgende Festsetzung:
„13. Grünfläche G1
Die private Grünfläche (G1) ist mit einer 1- bis 2-reihigen, freiwachsenden Landschaftshecke zu bepflanzen.
- Pflanzpflicht für Sträucher (v. Str.), 2 x verpflanzt, 70–90 cm
- Pflanzpflicht für Bäume als Heister (Hei.), 3 x verpflanzt, 125–150 cm (entsprechend der Auswahlliste)“
Zu 3) Der Anregung wird entsprochen.
Im Westen der Plangrenze (Fl.Nr. 1325) war bereits ein Grünstreifen als Ausgleichsfläche A1 festgesetzt. Aufgrund neuer Planungen muss dieser um 4,50 m erweitert werden, um Platz für eine Abwasserleitung zu schaffen. Dieser Bereich wird als ein öffentlicher Grünstreifen festgesetzt. In diesem Bereich dürfen keine Hecken oder Bäume gepflanzt werden.
Der geforderte 6,00 m breite Streifen für die freiwachsende Landschaftshecke kann direkt an den erweiterten Grünstreifen angrenzen. Dadurch entsteht am westlichen Rand des Geltungsbereichs eine insgesamt 10,50 m breite Eingrünung.
Die bestehende Festsetzung „12.1 Ausgleichsfläche A1“ wird nur dahingehend angepasst, dass anstelle einer 2- bis 3-reihigen nun eine 3- bis 4-reihige Landschaftshecke vorgesehen werden muss.
Die Begründung sowie der Umweltbericht werden ebenfalls entsprechend überarbeitet.
Im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1354/6 kann aufgrund der bestehenden Gegebenheiten kein Grünstreifen mit Landschaftshecken vorgesehen werden.
Die ergänzenden Festsetzungen und Planzeichnungen wurden zwischenzeitlich mit dem LRA – Umweltamt abgestimmt.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen besteht Seitens des LRA Einverständnis.