6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gebiete "Bergenlüsse" und "Wank/Kolbenberg"; Billigungs- und Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Nach dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 01.02.2023 wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gebiete „Bergenlüsse“ und „Wank/Kolbenberg“ öffentlich bekannt gemacht und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

A. Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden:

1. Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben die Unterlagen erhalten, aber keine Stellungnahme abgegeben:

- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- Planungsverband Region Oberland
- Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Bundesanstalt für Immobilien GmbH

2. Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben mitgeteilt, dass ihre Belange nicht berührt werden oder ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt:

- Gemeinde Ettal, Schreiben vom 28.03.2023
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 01.03.2023

Hier ist kein Beschluss notwendig, die Schreiben müssen lediglich zur Kenntnis genommen werden.

3. Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt und dazu noch Hinweise abgegeben:

a) DB AG, DB Immobilien, Schreiben vom 13.03.2023

Einverständnis und allgemeine Hinweise zu infrastrukturellen Belangen.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

b) Eisenbahn-Bundesamt, Schreiben vom 14.03.2023

Einverständnis und allgemeine Hinweise zum Umgang mit den Betriebsanlagen.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

c) Energienetze Bayern, Schreiben vom 06.04.2023

Einverständnis und allgemeine Hinweise zum Umgang mit der bestehenden Erdgashochdruckleitung.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

d) Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 06.03.2023

Einverständnis und Hinweis auf bestehende Versorgungseinrichtungen.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

e) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 02.03.2023

Einverständnis und allgemeine Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmälern.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

f) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Weilheim i.OB, Schreiben
vom 23.03.2023

Einverständnis aus dem Bereich Forsten, aus dem Bereich Landwirtschaft Hinweise, dass die Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftliche Flächen uneingeschränkt möglich sein müsse und Umzäunungen daher einen Grenzabstand von 0,5 m haben sollten, bestehende Wirtschaftswege ausreichend breit nutzbar und erhalten bleiben müssten, ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen von den Betreibenden zu dulden seien und der Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen bei allen Vorhaben auf ein Minimum zu reduzieren sei.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

4. Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen bzw. Bedenken vorgebracht:

(hier müssen – soweit nicht zusammengefasst - die Stellungnahmen verlesen werden; die Beschlussempfehlungen beziehen sich auf die jeweiligen Punkte):

a) Staatliches Bauamt Weilheim, Schreiben vom 07.02.2023

Einwendung, dass die Anbauverbotszonen und Ortsdurchfahrtsgrenzen im Plan darzustellen seien.
Auflage, dass im Bereich der Bundesstraße B23, die Anbauverbotszone für die Photovoltaikanlage eingehalten werden müsse und eine Blendung der Verkehrsteilnehmenden auszuschließen sei. Hinweis, die Erschließung eines Hotels frühzeitig abzustimmen.


Beschluss:

Ortsdurchfahrtsgrenzen und Anbauverbotszonen werden im Plan dargestellt. Auflagen und Hinweise werden bei der weiteren Realisierung berücksichtigt.

b) Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 06.04.2023

Beschluss:

Kreislainbach

Das Überschwemmungsgebiet der Kreisbachlaine und die 60 m-Linie werden im Plan dargestellt. In den Hinweisen wird ergänzt:
Anlagen (insbesondere bauliche Anlagen und Leitungsanlagen) im Abstand von weniger als 60 Meter zur Kreislaine (einem Gewässer III. Ordnung) oder Anlagen, die die Gewässerunterhaltung oder den Gewässerausbau beeinträchtigen können, sind nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 20 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Ist eine Baugenehmigung, eine bauaufsichtliche Zustimmung oder eine Entscheidung nach § 78 Abs. 5 Satz 1 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG zu erteilen, entfällt diese Genehmigung bzw. wird diese durch die entsprechende Entscheidung ersetzt. Für bauliche Anlagen im Bereich festgesetzter oder vorläufig gesicherter Überschwemmungsgebiete ist bei der Kreisverwaltungsbehörde gesondert eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG, bei sonstigen Vorhaben ggf. nach § 78a Abs. 2 WHG zu beantragen.

Innerhalb eines Uferstreifens von 10 m Breite beidseitig entlang des Kreislainbachs dürfen weder höhenmäßige Geländeveränderungen vorgenommen werden, noch bauliche oder sonstige Anlagen und Befestigungen erstellt werden. Ebenso darf diese Fläche nicht zur Lagerung von Materialien aller Art (z.B. Kompost oder Abfall) verwendet werden.

Grundwasser

Bereich Wank / Kolbenberg

In der verbindlichen Bauleitplanung werden die Festsetzungen und Hinweise zum Grundwasser aufgenommen und vor Baubeginn ein hydrogeologisches Gutachten erstellt.

Altlasten und Bodenschutz

Bereich Bergenlüsse

Die Erläuterungen zur Oberflächenabdichtung der stillgelegten Deponie werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde wird auf die Ausweisung des Sondergebietes Freiflächen- Photovoltaikanlage im Bereich Bergenlüsse verzichtet.

Bereich Wank / Kolbenberg

Entsprechende Hinweise werden in die verbindliche Bauleitplanung aufgenommen.

Vorsorgende Bodenschutz

Der Empfehlung einer Bodenfunktionsbewertung wird in der verbindlichen Bauleitplanung nachgekommen.

Bereich Wank / Kolbenberg

Die Hinweise zum Eintrag von Stoffen aus der Trägerkonstruktion von Photovoltaikanlagen in den Boden oder das Grundwasser bzw. zum Einfluss der Bodenfeuchte auf Materialeigenschaften der Fundamente werden in die verbindliche Bauleitplanung aufgenommen.

Abwasserentsorgung

Niederschlagswasser

Niederschlagswasserbeseitigungskonzept, Sickertest, Erschließungskonzeption werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erstellt.

c) Gemeinde Unterammergau, Schreiben vom 05.04.2023

Beschluss:

Die Bedenken zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich Wank / Kolbenberg in Bezug auf Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen, Oberflächenentwässerung und Wildwechselaufkommen werden zur Kenntnis genommen. Unter Abwägung aller Aspekte hält der Gemeinderat an der Ausweisung fest. Auf die Abstimmung und Abwägung mit den entsprechenden Behörden wird verwiesen.

d) Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 03.05.2023

Beschluss:

Bereich Bergenlüsse

Die Einordnung des Bereichs als hoch sensibler Standort und die Bewertung der Planung in Bezug auf die berührten Belange des Naturschutzes und des Landschaftsbildes als landesplanerisch kritisch werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde wird auf die Ausweisung des Sondergebietes Freiflächen- Photovoltaikanlage im Bereich Bergenlüsse verzichtet.


Sondergebiete „Freiflächenphotovoltaik“ westlich der B 23

Die Zustimmung zur Planung bei Berücksichtigung der Belange der Vorbelastung des Landschaftsbilds sowie von Natur und Landschaft wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abwägung und Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wird verwiesen.

Sondergebiet „Parkplatz-Freiflächenphotovoltaik“

Die Zustimmung zur Planung bei Berücksichtigung der Belange der Vorbelastung des Landschaftsbilds sowie von Natur und Landschaft wird zur Kenntnis genommen.

Sondergebiete „Tourismus / Büro“, „Indoorsportanlage“, „Hotel“

Da die Sondergebiete „Tourismus / Büro“, „Indoorsportanlage“, „Hotel“ gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 verstoßen und damit nicht genehmigungsfähig sind, werden sie nicht mehr ausgewiesen.

Sondergebiet „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Wanklifte

Da das Sondergebiete „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Wanklifte gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 verstößt und damit nicht genehmigungsfähig ist, wird es nicht mehr ausgewiesen.

Sondergebiet „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Kolbenlifttalstation

Für eine landesplanerische Bewertung müssten das Bebauungs- und Nutzungskonzept und die Zweckbestimmung des Sondergebietes konkretisiert werden.

Parkplatzflächen

Die Zustimmung zur Darstellung wird zur Kenntnis genommen. Eine Mehrfachnutzung für Photovoltaikanlagen wird geprüft.

e) Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Schreiben vom 26.05.2023, eingegangen am 05.06.2023

Beschluss:

Der Verweis auf die kommunale Planungshoheit, wenn Vorgaben der Landesentwicklung und Regionalplanung eingehalten werden, sowie auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 03.05.2023 wird zur Kenntnis genommen.

A. Baurecht

Bereich Bergenlüsse

Aufgrund der zu erwartenden Zersiedelung der Landschaft und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sowie aufgrund der Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wird das Sondergebietes Freiflächen- Photovoltaikanlage im Bereich Bergenlüsse nicht mehr ausgewiesen.

Sondergebiete „Freiflächenphotovoltaik“ Bereich Wank / Kolbenberg

Die Akzeptanz der Planung wird zur Kenntnis genommen, die vorhandenen Landschaftsbestandteile werden bei der weiteren Realisierung erhalten und die Eingrünung zur Einbindung in die Landschaft intensiviert.

Parkplatzflächen

Die Zustimmung zur Darstellung wird zur Kenntnis genommen. Eine Mehrfachnutzung für Photovoltaikanlagen wird geprüft.

Sondergebiet „Parkplatz-Freiflächenphotovoltaik“

Die Kritik aufgrund der Lage des Sondergebietes östlich des landschaftsprägenden Elementes Kolbengraben / Steckenbergbach wird zur Kenntnis genommen. Für die Gemeinde ist ein weiterer öffentlicher Parkplatz insbesondere zur Spielzeit der Passion erforderlich. Dieser Parkplatz könnte naturnah gestaltet sein, und in das Landschaftsbild eingebunden werden. Die Gemeinde verzichtet auf die Ausweisung eines Sondergebietes „Parkplatz- Freiflächenphotovoltaik“ und weist die Fläche als Parkplatzfläche aus.

Sondergebiete „Tourismus / Liftanlagen“ und „Tourismus / Büro“

Die Sondergebiete „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Wanklifte und „Tourismus / Büro“ werden nicht mehr ausgewiesen. Bezüglich des Sondergebietes Sondergebiet „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Kolbenlifttalstation müssen das Bebauungs- und Nutzungskonzept
und die Zweckbestimmung des Sondergebietes konkretisiert werden. Auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Sondergebiet „Indoorsportanlage“

Aufgrund der zu erwartenden Zersiedelung und dem Verstoß gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 und der damit fehlenden Genehmigungsfähig wird das Sondergebiet „Indoorsportanlage“ nicht mehr ausgewiesen.

Sondergebiet „Hotel“

Aufgrund der kritischen Ortsentwicklung über die B23 hinweg und fehlender konkreter Planungen sowie aufgrund des Verstoßes gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 und der damit fehlenden Genehmigungsfähig wird das Sondergebiet „Hotel“ nicht mehr ausgewiesen.

B. Naturschutz

Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ Bereich Bergenlüsse

Aufgrund der Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet, dem zu erwartenden starken Eingriff in die Landschaft und die historisch gewachsene Kulturlandschaft, der Einstufung als Biotop und dem damit verbundenen gesetzlichen Schutz des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BayNatSchG, dem Ziel der Vernetzung von geschützten Gebieten wird trotz der besonderen Dringlichkeit des Ausbaus von erneuerbaren Energien auf das Sondergebiet „Freiflächen- Photovoltaikanlage“ nicht mehr ausgewiesen.

Sondergebiet „Indoorsportanlage“

Aufgrund des Verstoßes gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 und der damit fehlenden Genehmigungsfähig wird das Sondergebiet „Indoorsportanlage“ nicht mehr ausgewiesen.

Sondergebiet „Hotel“

Aufgrund der kritischen Ortsentwicklung über die B23 hinweg, der Zersiedelung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund des Verstoßes gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 und der damit fehlenden Genehmigungsfähig wird das Sondergebiet „Hotel“ nicht mehr ausgewiesen.

Sondergebiete „Tourismus / Liftanlagen“

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht des Naturschutzes keine Einwände bestehen.

Sondergebiet „Parkplatz-Freiflächenphotovoltaik“

Die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zur Planung wird zur Kenntnis genommen. Für die Gemeinde ist ein weiterer öffentlicher Parkplatz insbesondere zur Spielzeit der Passion erforderlich. Dieser Parkplatz könnte naturnah gestaltet sein, und in das Landschaftsbild eingebunden werden. Die Gemeinde verzichtet auf die Ausweisung eines Sondergebietes „Parkplatz- Freiflächenphotovoltaik“ und weist die Fläche als Parkplatzfläche aus.

Sondergebiete „Freiflächenphotovoltaik“ Bereich Wanklifte / Kolbenberg

Die Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde, dass geplante Freiflächenphotovoltaikanlagen aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes des Talraumes nicht westlicher der FlNr. 2304 liegen sollten, wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde hält dennoch an den Ausweisungen fest. Die vorhandenen Landschaftsbestandteile werden bei der weiteren Realisierung erhalten und die Eingrünung zur Einbindung in die Landschaft intensiviert.

C. Immissionsschutz

Bei der weiteren Realisierung werden ein immissionsschutzfachliches Gutachten in Bezug auf die Blendwirkung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der B 23 sowie eine Untersuchung zur schalltechnischen Verträglichkeit des Planungsgebietes erstellt.

D. Wasserrecht

Der Hinweis, dass sich Teilbereich der FlNrn. 1898 und 1899 im Überschwemmungsgebiet der Ammer befinden, wird zur Kenntnis genommen.

E. Bodenschutzrecht

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

f) Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 06.04.2023

Beschluss:

Parkplatzflächen / Sondergebiet „Tourismus / Liftanlagen“ Kolbenliftstation / Sondergebiet „Indoorsportanlage“

Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.

Sondergebiet „Parkplatz – Freiflächenphotovoltaik

Der Gemeinde ist bewusst, das durch Anlage eines Parkplatzes Grünland verloren geht. Für die Gemeinde ist ein weiterer öffentlicher Parkplatz insbesondere zur Spielzeit der Passion jedoch erforderlich. Dieser Parkplatz könnte naturnah gestaltet sein, und in das Landschaftsbild eingebunden werden. Die Gemeinde verzichtet auf die Ausweisung eines Sondergebietes „Parkplatz-Freiflächenphotovoltaik“ und weist die Fläche als Parkplatzfläche aus.

Sondergebiet „Hotel“

Die Ablehnung der Planung aufgrund des Verlustes von wertvollem Grünland wird zur Kenntnis genommen. Das Sondergebiet „Hotel“ wird nicht mehr ausgewiesen. Auf die Abwägung zu den Stellungnahmen des Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern wird verwiesen. 

Sondergebiete „Tourismus / Liftanlagen“ und „Tourismus / Büro“ im Bereich Wanklifte

Die Ablehnung der Planung der derzeit nicht überbauten Flächen aufgrund des Verlustes von wertvollem Grünland wird zur Kenntnis genommen. Die Sondergebiete werden nicht mehr ausgewiesen. Auf die Abwägung zu den Stellungnahmen des Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Sondergebiete „Freiflächen-Photovoltaik“ im Bereich Wanklifte

Die Zustimmung zur Planung unter dem Vorbehalt einer weiteren Nutzung der Flächen unter den Photovoltaikanlagen als Grünland wird zur Kenntnis genommen.

Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaik“ im Bereich Bergenlüsse

Die Zustimmung zur Planung unter dem Vorbehalt einer weiteren extensiven Nutzung der Flächen unter den Photovoltaikanlagen wird zur Kenntnis genommen.

B. Anregungen von Bürgern

(hier müssen – soweit nicht zusammengefasst - die Stellungnahmen verlesen werden):

a) Familie H., Neuried, Schreiben vom 27.03.2023

Einwendungen gegen die Ausweisung des Sondergebietes „Freiflächen- Photovoltaik“ im Bereich Bergenlüsse

Beschluss:

Die Einwendungen werden zur Kenntnis genommen. Das Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ wird nicht mehr ausgewiesen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat billigt die Entwürfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt, diese gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen.


II        Der Änderungsentwurf für den Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können.
Zeitgleich ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss 1

Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die ihr Einverständnis mit der Planung mitgeteilt und dazu noch Hinweise abgegeben haben. 
Siehe Punkt A.3

Die Hinweise abgegeben werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamt, Schreiben vom Schreiben vom 07.02.2023, 
siehe Punkt A.4.a

Die Ortsdurchfahrtsgrenzen und Anbauverbotszonen werden im Plan dargestellt. Auflagen und Hinweise werden bei der weiteren Realisierung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts, Schreiben vom Schreiben vom 06.04.2023, 
siehe Punkt A.4.b

Bereich Kreislainbach
Das Überschwemmungsgebiet der Kreisbachlaine und die 60 m-Linie werden im Plan dargestellt. In den Hinweisen wird ergänzt: Anlagen (insbesondere bauliche Anlagen und Leitungsanlagen) im Abstand von weniger als 60 Meter zur Kreislaine (einem Gewässer III. Ordnung) oder Anlagen, die die Gewässerunterhaltung oder den Gewässerausbau beeinträchtigen können, sind nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz und Art. 20 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz genehmigungspflichtig. Ein entsprechender Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Ist eine Baugenehmigung, eine bauaufsichtliche Zustimmung oder eine Entscheidung nach § 78 Abs. 5 Satz 1 oder § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG zu erteilen, entfällt diese Genehmigung bzw. wird diese durch die entsprechende Entscheidung ersetzt. Für bauliche Anlagen im Bereich festgesetzter oder vorläufig gesicherter Überschwemmungsgebiete ist bei der Kreisverwaltungsbehörde gesondert eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG, bei sonstigen Vorhaben ggf. nach § 78a Abs. 2 WHG zu beantragen.

Innerhalb eines Uferstreifens von 10 m Breite beidseitig entlang des Kreislainbachs dürfen weder höhenmäßige Geländeveränderungen vorgenommen werden, noch bauliche oder sonstige Anlagen und Befestigungen erstellt werden. Ebenso darf diese Fläche nicht zur Lagerung von Materialien aller Art (z.B. Kompost oder Abfall) verwendet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts, Schreiben vom Schreiben vom 06.04.2023, 
siehe Punkt A.4.b

Zu Grundwasser:

Bereich Wank / Kolbenberg
In der verbindlichen Bauleitplanung werden die Festsetzungen und Hinweise zum Grundwasser aufgenommen und vor Baubeginn ein hydrogeologisches Gutachten erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts, Schreiben vom Schreiben vom 06.04.2023, 
siehe Punkt A.4.b


Zu Altlasten:

Bereich Bergenlüsse
Die Erläuterungen zur Oberflächenabdichtung der stillgelegten Deponie werden zur Kenntnis genommen und werden bei der weiteren Realisierung berücksichtigt.

Bereich Wank / Kolbenberg
Entsprechende Hinweise werden in die verbindliche Bauleitplanung aufgenommen.

Vorsorgender Bodenschutz:

Der Empfehlung einer Bodenfunktionsbewertung wird in der verbindlichen Bauleitplanung nachgekommen.

Bereich Wank / Kolbenberg
Die Hinweise zum Eintrag von Stoffen aus der Trägerkonstruktion von Photovoltaikanlagen in den Boden oder das Grundwasser bzw. zum Einfluss der Bodenfeuchte auf Materialeigenschaften der Fundamente werden in die verbindliche Bauleitplanung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts, Schreiben vom Schreiben vom 06.04.2023, 
siehe Punkt A.4.b

Zur Abwasserentsorgung
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept, Sickertest, Erschließungskonzeption werden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zur Stellungnahme der Gemeinde Unterammergau, Schreiben vom Schreiben vom 05.04.2023, siehe Punkt A.4.c

Die Bedenken zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich Wank / Kolbenberg in Bezug auf Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen, Oberflächenentwässerung und Wildwechselaufkommen werden zur Kenntnis genommen. Unter Abwägung aller Aspekte hält der Gemeinderat an der Ausweisung fest. Auf die Abstimmung und Abwägung mit den entsprechenden Behörden wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zur Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 03.05.2023) vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Baurecht und Naturschutz (Schreiben vom 26.05.2023) 

Zu Bereich Bergenlüssen
Die Einordnung des Bereichs als hoch sensibler Standort und die Bewertung der Planung in Bezug auf die berührten Belange des Naturschutzes und des Landschaftsbildes als landesplanerisch kritisch werden zur Kenntnis genommen. In der Abwägung aller Belange und vor dem Hintergrund der besonderen Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien und des geringen Handlungsspielraums hält der Gemeinderat an der Ausweisung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zur Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 03.05.2023) vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Baurecht und Naturschutz (Schreiben vom 26.05.2023) 

Zu Sondergebiete „Freiflächenphotovoltaik“ westlich der B 23 

Regierung: 
Die Zustimmung zur Planung bei Berücksichtigung der Belange der Vorbelastung des Landschaftsbilds sowie von Natur und Landschaft wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abwägung und Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wird verwiesen.

LRA: Die Akzeptanz der Planung wird zur Kenntnis genommen, die vorhandenen Landschaftsbestandteile werden bei der weiteren Realisierung erhalten und die Eingrünung zur Einbindung in die Landschaft intensiviert.

UNB: Die Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde, dass geplante Freiflächenphotovoltaikanlagen aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes des Talraumes nicht westlicher der FlNr. 2304 liegen sollten, wird zur Kenntnis genommen. 

Die Gemeinde hält dennoch an den Ausweisungen fest. Die vorhandenen Landschaftsbestandteile werden bei der weiteren Realisierung erhalten und die Eingrünung zur Einbindung in die Landschaft intensiviert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zur Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 03.05.2023) vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Baurecht und Naturschutz (Schreiben vom 26.05.2023) 
Zu Sondergebiet „Hotel“

Regierung: 
Die Einwendungen, dass das Sondergebiet „Hotel“ gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 verstoßen und damit nicht genehmigungsfähig sind, werden zur Kenntnis genommen.

LRA: 
Die Einwendungen aufgrund der kritischen Ortsentwicklung über die B23 hinweg und fehlender konkreter Planungen sowie aufgrund des Verstoßes gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 und der damit fehlenden Genehmigungsfähig werden zur Kenntnis genommen.

UNB:
Die Einwendungen aufgrund der kritischen Ortsentwicklung über die B23 hinweg, der Zersiedelung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes aufgrund des Verstoßes gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 und die damit fehlenden Genehmigungsfähig werden zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde möchte für die dringend benötigte Ansiedelung eines Hotels zur Stärkung des Tourismus und die Durchführung der Passionsspiele die Rahmenbedingungen schaffen. Die abgesetzte Lage zum Ort eignet sich für eine Hotelnutzung im besonderem Maße, daher bleibt die Gemeinde bei der Ausweisung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 11

Zur Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 03.05.2023) vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Baurecht und Naturschutz (Schreiben vom 26.05.2023) 

Zu Sondergebiet „Parkplatz-Freiflächenphotovoltaik“

Regierung: 
Die Zustimmung zur Planung bei Berücksichtigung der Belange der Vorbelastung des Landschaftsbilds sowie von Natur und Landschaft wird zur Kenntnis genommen.

LRA:
Die Kritik aufgrund der Lage des Sondergebietes östlich des landschaftsprägenden Elementes Kolbengraben / Steckenbergbach wird zur Kenntnis genommen. Für die Gemeinde ist ein weiterer öffentlicher Parkplatz insbesondere zur Spielzeit der Passion erforderlich. Dieser Parkplatz könnte naturnah gestaltet sein, und in das Landschaftsbild eingebunden werden. 

UNB:
Die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zur Planung wird zur Kenntnis genommen. Für die Gemeinde ist ein weiterer öffentlicher Parkplatz insbesondere zur Spielzeit der Passion erforderlich. Dieser Parkplatz könnte naturnah gestaltet sein, und in das Landschaftsbild eingebunden werden. 

Die Gemeinde hält an der Ausweisung fest

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zur Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 03.05.2023) vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Baurecht und Naturschutz (Schreiben vom 26.05.2023) 

Zu Parkplatzflächen

Regierung:
Die Zustimmung zur Darstellung wird zur Kenntnis genommen. Eine Mehrfachnutzung für Photovoltaikanlagen wird geprüft.

LRA:
Die Zustimmung zur Darstellung wird zur Kenntnis genommen. Eine Mehrfachnutzung für Photovoltaikanlagen wird geprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 13

Zur Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 03.05.2023) vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Baurecht und Naturschutz (Schreiben vom 26.05.2023) 

Zu Sondergebiet „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Wanklifte/Kolbensattellifte

Regierung: 
Bereich Wanklifte: Die Einwendungen, dass das Sondergebiete „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Wanklifte gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 verstößt und damit nicht genehmigungsfähig ist, werden zur Kenntnis genommen.
Bereich Kolbensattellifte: Die Anmerkung, dass für eine landesplanerische Bewertung das Bebauungs- und Nutzungskonzept und die Zweckbestimmung des Sondergebietes konkretisiert werden muss, werden zur Kenntnis genommen. 

LRA:
Die Anmerkungen bezüglich des Sondergebietes „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Kolbenlifttalstation sowie des Bebauungs- und Nutzungskonzeptes und die Zweckbestimmung des Sondergebietes müssen konkretisiert werden. 

Diese werden zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde hält dennoch an der Ausweisung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 14

Zur Stellungnahme Regierung von Oberbayern (Schreiben vom 03.05.2023) vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Baurecht und Naturschutz (Schreiben vom 26.05.2023) 

Zu Sondergebiete „Tourismus / Büro“, „Indoorsportanlage“ 

Regierung: 
Die Einwendungen, dass Sondergebiete „Tourismus / Büro“, „Indoorsportanlage“ gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 verstoßen und damit nicht genehmigungsfähig sind, wird zur Kenntnis genommen.

LRA:
Zu „Tourismus / Liftanlagen“ und „Tourismus / Büro“
Die Anmerkungen, dass bezüglich des Sondergebiets „Tourismus / Liftanlagen“ im Bereich der Kolbenlifttalstation ein Bebauungs- und Nutzungskonzept und die Zweckbestimmung des Sondergebietes konkretisiert werden muss, wird zur Kenntnis genommen.

Zu Sondergebiet „Indoorsportanlage“:
Die Einwendungen, dass aufgrund der zu erwartenden Zersiedelung und dem Verstoß gegen das Anbindegebot in Ziel LEP 3.3 und der damit fehlenden Genehmigungsfähig werden zur Kenntnis genommen.

Die Gemeinde hält dennoch an der Ausweisung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 15

Zur Stellungnahme vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Immissionsschutz (Schreiben vom 26.05.2023) 

Bei der weiteren Realisierung werden ein immissionsschutzfachliches Gutachten in Bezug auf die Blendwirkung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der B 23 sowie eine Untersuchung zur schalltechnischen Verträglichkeit des Planungsgebietes erstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 16

Zur Stellungnahme vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Wasserrecht (Schreiben vom 26.05.2023) 

Der Hinweis, dass sich Teilbereich der FlNrn. 1898 und 1899 im Überschwemmungsgebiet der Ammer befinden, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 17

Zur Stellungnahme vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bzgl. Bodenschutzrecht (Schreiben vom 26.05.2023) 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 18

Zur Stellungnahme vom Bayerischer Bauernverband (Schreiben vom 06.04.2023)

Parkplatzflächen / Sondergebiet „Tourismus / Liftanlagen“ Kolbenliftstation / Sondergebiet „Indoorsportanlage“
Die Zustimmung wird zur Kenntnis genommen.

Sondergebiet „Parkplatz – Freiflächenphotovoltaik
Der Gemeinde ist bewusst, das durch Anlage eines Parkplatzes Grünland verloren geht. Für die Gemeinde ist ein weiterer öffentlicher Parkplatz insbesondere zur Spielzeit der Passion jedoch erforderlich. Dieser Parkplatz könnte naturnah gestaltet sein, und in das Landschaftsbild eingebunden werden. Die Gemeinde hält an der Ausweisung eines Sondergebietes „Parkplatz-Freiflächenphotovoltaik“ fest.

Sondergebiet „Hotel“
Die Ablehnung der Planung aufgrund des Verlustes von wertvollem Grünland wird zur Kenntnis genommen. Das Sondergebiet „Hotel“ wird dennoch ausgewiesen. Auf die Abwägung zu den Stellungnahmen des Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern wird verwiesen. 

Sondergebiete „Tourismus / Liftanlagen“ und „Tourismus / Büro“ im Bereich Wanklifte
Die Ablehnung der Planung der derzeit nicht überbauten Flächen aufgrund des Verlustes von wertvollem Grünland wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde bleibt bei den Ausweisungen. Auf die Abwägung zu den Stellungnahmen des Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Sondergebiete „Freiflächen-Photovoltaik“ im Bereich Wanklifte
Die Zustimmung zur Planung unter dem Vorbehalt einer weiteren Nutzung der Flächen unter den Photovoltaikanlagen als Grünland wird zur Kenntnis genommen. 

Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaik“ im Bereich Bergenlüsse
Die Zustimmung zur Planung unter dem Vorbehalt einer weiteren extensiven Nutzung der Flächen unter den Photovoltaikanlagen wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 19

Zur Stellungnahme von B. privaten Bürgern siehe Punkt.

Die Einwendungen werden zur Kenntnis genommen. 

Die Gemeinde bleibt bei ihren Ausweisungen. Auf die Abwägung zu den Stellungnahmen des Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 20

  1. Der Gemeinderat billigt die Entwürfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 21.06.2023 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt, diese gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden gem. § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen.


II        Der Änderungsentwurf für den Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht wird entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können.
Zeitgleich ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 09:26 Uhr