Sternplatz Sondernutzung; Antrag der Fraktion CSU


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.09.2023 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die CSU-Fraktion im Gemeinderat Oberammergau stellt hiermit folgenden Antrag:

Sondernutzung öffentlicher Flächen im Bereich Sternplatz

Der Ausschuss möge beschließen: 
 
Analog der Nutzung des Sternplatzes in den Corona-Jahren 2020 und 2021 sollen die verkehrsrechtlich geeigneten Flächen - unter Berücksichtigung anderweitig genutzter Flächen - den gastronomischen Anliegerbetrieben dauerhaft zur Nutzung gem. der geltenden Gebührensätze zur Verfügung gestellt werden. 
 
Der Beschlussvorschlag begründet sich wie folgt: 
 
Bereits in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses vom 25.05.2020 haben sich die Ausschussmitglieder aufgrund der damals herrschenden Corona-Sondersituation einstimmig dafür ausgesprochen, den Sternplatz zur gastronomischen Sondernutzung freizugeben. Eine Fortführung der Belebung am Sternplatz für das Jahr 2021 wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses vom 23.11.2020 beschlossen. Für das Passionsjahr 2022 war bereits ein kirchliches Begleitprogamm vorgesehen und konnte ebenso viele Besucher auf die neugestaltete Fläche ziehen. 

Aus der Erfahrung dieser drei Jahre sieht es die CSU-Fraktion im Gemeinderat als einen großen Mehrwert für die Aufenthaltsqualität auf dem Sternplatz an, wenn die wenigen möglichen Flächen durch gastronomische Angebote belebt werden. Ebenso würde eine weitere Ausweisung von gastronomischen Flächen auf dem Sternplatz der geplanten Umsetzung einer Holzskulptur nicht entgegenstehen. Darüber hinaus würden weitere nutzbare Flächen die örtliche Gastronomie stärken und somit dem überörtlichen Trend des Rückgangs gastronomischer Angebote entgegenwirken.

Eine gemeinsame Absprache vor Beantragung, welche gastronomischen Betriebe den Zuschlag auf Flächen erhalten, soll über die Interessensgemeinschaft Sternplatz erfolgen. Eine auf ein Kalenderjahr zu befristende Genehmigung bleibt dabei obligatorisch. 

Deckungsvorschlag: 
Entfällt

Beschlussvorschlag

Analog der Nutzung des Sternplatzes in den Corona-Jahren 2020 und 2021 sollen die verkehrsrechtlich geeigneten Flächen - unter Berücksichtigung anderweitig genutzter Flächen - den gastronomischen Anliegerbetrieben dauerhaft zur Nutzung gem. der gelten Gebührensätze zur Verfügung gestellt werden. 

Beschluss

Analog der Nutzung des Sternplatzes in den Corona-Jahren 2020 und 2021 sollen die verkehrsrechtlich geeigneten Flächen - unter Berücksichtigung anderweitig genutzter Flächen - den gastronomischen Anliegerbetrieben dauerhaft zur Nutzung gem. der gelten Gebührensätze zur Verfügung gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

Datenstand vom 13.12.2023 14:17 Uhr