Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Bedarfsmitteilung für Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung für das kommende Jahr muss jeweils bis zum 01.12. des laufenden Jahres bei der Reg. v. OBB vorgelegt werden. 

Um die Fördermöglichkeiten abzuklären wurde ein Gesprächstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Reg. v. OBB abgehalten. Für mehrere Maßnahmenbereiche wurde die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Städtebauförderung in Aussicht gestellt.
Diese wurden entsprechend in die Bedarfsmitteilung für die nächsten Jahre aufgenommen, siehe Anlagen.

  1. Bereich Passionstheater, Umfeld, Vorplatz in Verbindung mit Neubau Feuerwehrhaus und Neugestaltung Tourist Info, Außenanlagen, Freiflächen
  2. Neubau Geh- und Radwegbrücke über die Ammer, Pürschlingsteg
  3. Neugestaltung Bereich Alter Kurgarten, Spielplatz, Begegnungsfläche „Generationen“


Die Bedarfsmitteilung ist durch Gemeinderatsbeschluss zu bestätigen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Abgabe der Bedarfsmitteilung zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Abgabe der Bedarfsmitteilung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2024 12:32 Uhr