Antrag der Fraktion PWG; Zukunft gestalten mit Erlösen aus der Passion 2022 - Unterstützung von Vereinen, sozialen Projekten und Projekten im Sinne des Klimaschutzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:

Antrag
Der Gemeinderat möge folgende Beschlüsse fassen:
  1. Aus den Erlösen der Passion 2022 wird ein Gesamtbetrag von 600.000 Euro zum Zwecke der Förderung einheimischer Vereine, sozialer Projekte sowie von Projekten im Bereich Klimaschutz zur Verfügung gestellt.
  2. Jeder Oberammergauer Verein, der als eingetragener Verein registriert ist und nachweislich in den Jahren seit 2010 aktiv war (Ausnahmen gelten für Vereine, die erst seit 2010 gegründet worden sind), erhält eine Basisförderung von 2500 Euro.
  3. Zusammenschlüsse (z.B. Vereine ohne Eintragung ins Vereinsregister), die das kulturelle Angebot in Oberammergau bedienen, können ebenfalls eine Förderung nach Ziffer 2 erhalten. Notwendig ist dafür eine Antragstellung gegenüber der Gemeinde.
  4. Um in den nächsten Jahren soziale Projekte im Ort unterstützen zu können, bildet die Gemeinde eine gesonderte Rücklage in Höhe von 150.000 Euro. Über eine Vergabe entscheidet jeweils der Haupt- und Finanzausschuss, außer es handelt sich um beantragte Beträge unter der Schwelle von 1000 Euro. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister.
  5. Um in den nächsten Jahren Projekte im Ort im Bereich Klimaschutz unterstützen zu können (z.B. die Förderung von Balkonkraftwerken), bildet die Gemeinde eine gesonderte Rücklage in Höhe von 150.000 Euro. Über eine Vergabe entscheidet jeweils der Haupt- und Finanzausschuss, außer es handelt sich um beantragte Beträge unter der Schwelle von 1000 Euro. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister.


Begründung
Die Oberammergauerinnen und Oberammergauer haben durch ihren herausragenden Einsatz entscheidend dazu beigetragen, dass die Passionsspiele von 2022 zum Erfolg wurden. Ähnlich wie 2010 sollen aus unserer Sicht nun auch Vereine bzw. der Gemeinschaft dienende Projekte sowie Maßnahmen des Klimaschutzes aus den Erlösen unterstützt werden.


Deckungsvorschlag
Die entsprechenden Mittel sind aus den Erlösen der Passion 2022 bereit zu stellen.

Stellungnahme der Werkleitung

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kultur für das Jahr 2023 wurde für eine projektbezogene Ausschüttung an Vereine bereits ein Betrag von EUR 30.000 eingestellt und auch bewilligt. Mit dem Gremium wurde vereinbart, dass die weitere Vorgehensweise zur Antragsstellung / Auszahlung der nächsten Werkausschusssitzungen beraten und beschlossen wird. Die nächste Werkausschusssitzung ist am 26.07.2023 festgesetzt.

Der Werkleitung liegen inzwischen drei Anträge zur Beschlussfassung vor. Um auch im nächsten Jahr Vereine mit projektbezogenen Maßnahmen zu unterstützen, empfiehlt die Werkleitung im Wirtschaftsplan 2024 weitere 40.000 € anzusetzen. Eine Ausschüttung an die Vereine nach dem „Gießkannenprinzip“ wie unter Punkt 2 im Antrag gefordert, sieht die Werkleitung weder förderlich noch zielführend an.

Stellungnahme der Finanzverwaltung:

Zu Nrn. 2 und 3: Die Finanzverwaltung erachtet eine Subventionsverteilung an Vereine und Zusammenschlüsse ohne Prüfung ihres tatsächlichen Bedarfs als nicht sinnvoll für die Ortsgemeinschaft. Es bestehen rechtliche Bedenken im Hinblick auf die Vorgaben der Gemeindeordnung. Gemäß dieser Vorschriften dürfen nur Aufgaben, die spezifisch mit der örtlichen Gemeinschaft verbunden sind, gefördert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass nur Bedürfnisse und Interessen, die aus der örtlichen Gemeinschaft heraus entstehen oder einen spezifischen Bezug zu ihr haben, gefördert werden dürfen. Somit muss zumindest sichergestellt sein, dass die Gelder in ortsspezifische Belange investiert werden.

Zu Nr. 4: Für soziale, karitative und kulturelle Zwecke steht seit Jahren die Sonderrücklage aus der Erbschaft der Katharina Minderer i. H. von rd. 442.000 € zur Verfügung. Eine weitere Rücklage ist nach Ansicht der Finanzverwaltung ohne konkrete Verwendungsbestimmungen nicht notwendig.

Zu Nr. 5: Die Finanzverwaltung verfügt derzeit nicht über ausreichend Personalressourcen, um eine rechtskonforme Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten der einzelnen Bürger im Ort zu erarbeiten und umzusetzen. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle, die für diese Aufgabe erforderlich wäre, würde jedoch nicht im Verhältnis zum vorgesehenen Ausgabevolumen von 150.000 € stehen. Es wäre sinnvoller, den bisherigen Ansatz der energetischen Sanierung und Verbesserung von Bestandsgebäuden weiterzuverfolgen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen könnten gezielte Mittelbereitstellungen für konkrete Projekte erfolgen. Auf diese Weise könnte eine effektive Förderung des Klimaschutzes gewährleistet werden.

Steuerliche Situation:
Da es sich bei den Finanzmitteln um Betriebsmittel des Betriebs gewerblicher Art (BgA) "Eigenbetrieb Kultur" handelt, würden Ausgaben, die nicht unmittelbar dem Betriebszweck des BgAs dienen oder durch diesen veranlasst sind, als verdeckte Gewinnausschüttungen angesehen werden. In diesem Fall müssten 15% Kapitalertragssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlags an das Finanzamt abgeführt werden. Um diese Steuerzahlungen zu vermeiden, könnten beispielsweise energetische Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes (vgl. Nr. 5 des Antrags) an den Gebäuden des Eigenbetriebs durchgeführt werden. Im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen könnten gezielte Mittelbereitstellungen für konkrete Projekte im Bereich des Eigenbetriebs erfolgen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag der Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft wird vollumfänglich entsprochen.

Beschluss

Dem Antrag der Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft wird vollumfänglich entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 12

Datenstand vom 08.02.2024 15:56 Uhr