Eigenbetrieb Kultur; Bestellung eines Wirtschaftsprüfers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2023 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Nach § 25 EBV hat der Eigenbetrieb Oberammergau Kultur einen Jahresabschluss, einen Lagebericht sowie eine Erfolgsübersicht aufzustellen und dem Werkausschuss vorzulegen. Anschließend müssen die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert werden. 

Bedauerlicherweise wurde der Jahresabschluss 2022 ohne vorherigen Beschluss der zu prüfenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Januar 2023 begonnen und danach versäumt, noch rechtzeitig einen Beschluss einzuholen. Um der EBV und der Eigenbetriebssatzung gerecht zu werden, muss der Beschluss hierzu noch eingeholt werden.

Nach § 6 Abs. 1e der Eigenbetriebssatzung liegt die Zuständigkeit für die Bestellung des Wirtschaftsprüfers beim Gemeinderat.

In den Jahren 2013 bis 2021 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Müller Treuhand GmbH aus Augsburg mit der Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur beauftragt.  Daher empfiehlt die Werkleitung den Jahresabschluss des Jahres 2022 ebenfalls durch die Müller Treuhand GmbH prüfen zu lassen, da die Wirtschaftsprüfer bereits in die Geschäftsvorgänge des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur eingearbeitet sind.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat bestellt die Müller Treuhand GmbH aus Augsburg zum Wirtschaftsprüfer des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur und wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt die Müller Treuhand GmbH aus Augsburg zum Wirtschaftsprüfer des Eigenbetriebs Oberammergau Kultur und wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und 2023 beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2023 14:16 Uhr