Ganzjahresschwimmbad für Oberammergau – Mittel für Planungsleistungen in den Haushalt 2024 einstellen; Antrag der Fraktion PWW


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, in den Haushaltsentwurf für den Haushalt 2024 Mittel in Höhe von mindestens 100.000 Euro einzustellen, um im Jahr 2024 Planungsleistungen für eine Wiederaufnahme des Ganzjahresbetriebs eines Schwimmbads in Oberammergau in kommunaler Trägerschaft beauftragen zu können, sollten die Suche nach einem Investor bzw. das abschließende Ratsbegehren nicht erfolgreich verlaufen.

Begründung
Unsere Fraktion geht davon aus, dass im Jahr 2024 ein Abschluss des langen Verfahrens zur Suche nach einem Investor für das Wellenberg-Areal erreicht wird. Am Ende des Verfahrens steht laut Ausschreibungsbedingungen ein Ratsbegehren, d.h. die Bürgerinnen und Bürger müssen einem möglichen Siegerkonzept noch zustimmen.
Um für den Fall vorbereitet zu sein, dass die Suche nach einem Investor am Ende doch nicht zum Erfolg führt (ggf. durch Scheitern bei einem Ratsbegehren), ist es uns wichtig, die Option eines kommunal geführten Ganzjahresschwimmbads nicht aus dem Auge zu verlieren. Daher sollen in den Haushalt 2024 Mittel eingestellt werden, um im Zweifelsfall entsprechende Planungsleisten für die Wiederaufnahme eines Ganzjahresbetriebs in Auftrag geben zu können. Zugleich sollten erneut die aktuellen Möglichkeiten zur staatlichen Förderung eines kommunal betriebenen Schwimmbads geprüft werden, da sich auch hier in den zurückliegenden Monaten möglicherweise neue Fördermöglichkeiten eröffnet haben.

Deckungsvorschlag
Die entsprechenden Mittel sind bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, in den Haushaltsentwurf für den Haushalt 2024 Mittel in Höhe von mindestens 100.000 Euro einzustellen, um im Jahr 2024 Planungsleistungen für eine Wiederaufnahme des Ganzjahresbetriebs eines Schwimmbads in Oberammergau in kommunaler Trägerschaft beauftragen zu können, sollten die Suche nach einem Investor bzw. das abschließende Ratsbegehren nicht erfolgreich verlaufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, in den Haushaltsentwurf für den Haushalt 2024 Mittel in Höhe von mindestens 50.000 Euro einzustellen, um im Jahr 2024 Planungsleistungen für eine Wiederaufnahme des Ganzjahresbetriebs eines Schwimmbads in Oberammergau in kommunaler Trägerschaft beauftragen zu können, sollten die Suche nach einem Investor bzw. das abschließende Ratsbegehren nicht erfolgreich verlaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

Datenstand vom 04.01.2024 12:33 Uhr