Bebauungsplan "Wank"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2023 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Am 09.11.2023 stellte die Ammer-Loisach Energie GmbH folgenden Antrag: 

ANTRAG auf Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (BPlan) zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rödl,
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
Sehr geehrter Herr Huppmann,

im Namen der
Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG
Warbergstraße 28
82487 Oberammergau
(im Folgenden: „KolbenBesitz“)

und der

Ammer-Loisach Energie GmbH
Alte Ettaler Straße 25
82496 Oberau
(im Folgenden: „ALE“)

stelle ich Antrag auf Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für die Flächen (Flurstücke) gem. beigefügter Anlage im Bereich „Kolben“.

Auf den gekennzeichneten Flächen (BLAU und ROT) sollen folgende PV-Freiflächenanlagen entstehen.

  • Anlage ROT (installierte Leistung knapp ca. 1 MWp) wird von der KolbenBesitz errichtet 
  • Anlage BLAU (installierte Leistung ca. 0,9 MWp) wird von der ALE errichtet und betrieben. 

Die Anlage ROT wird die Kolbensesselbahn mit ihren weiteren Betriebseinrichtungen mit Strom versorgen und Reststrom ins Netz einspeisen. Die ANLAGE BLAU speist den Großteil des er-zeugten Stroms ins Netz ein und versorgt im Bedarfsfall noch zusätzlich die Kolbensesselbahn.

Beide Netzeinspeisungen tragen damit zur regionalen und regenerativen Stromversorgung der Gemeinde Oberammergau bzw. des Ammertals bei. Mit Durchschnittswerten betrachtet würde die erzeugte Jahresmenge Strom von rund 2.000.000 kwh dem Jahresverbrauch von ca. 500 Einfamilienhäusern (4-Personenhaushalt) oder fast 800 4-Personenhaushalten in Mehrfamilien-häusern entsprechen. (Quelle: Stromspiegel 2023)

Für die erforderlichen Planungen zur Aufstellung des Bebauungsplans werden die beiden Partner KOLBENBesitz und ALE ein Planungsbüro für das Gesamtprojekt beauftragen. 
An dieser Stelle darf ich mich im Namen der beiden Antragsteller für die bereits erfolgte Abänderung des Flächennutzungsplanes nochmals ausdrücklich bedanken. 

Mit besten Grüßen 
(im Original gez.) 



Die Gemeinde hat den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Hierbei ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Die Gemeinde muss sich insbesondere Gewissheit verschaffen, dass der Antragsteller zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist. Hierzu hat der Vorhabenträger darzulegen,

1.        die Verfügungsbefugnis über das Grundstück;
2.        die Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist;
3.        Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten;
4.        seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.

Die Fläche der Ammer-Loisach Energie ist derzeit im Eigentum der Gemeinde Oberammergau, ein Pachtvertrag muss jedoch noch ausgearbeitet werden. Bei den Flächen der Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG ist ein Grundstück im Eigenbesitz und bei den restlichen Flächen ist von langfristigen Pachtverträgen auszugehen bzw. muss noch nachgewiesen werden bzw. von einer Verfügungsbefugnis ist auszugehen.

Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers nach Ziff. 2. und 3. sind noch in einem vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans abzuschließenden Durchführungsvertrag zu regeln. Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 4. wird verzichtet.


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Ammer-Loisach Energie GmbH und Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für das im beigefügten Lageplan blau und rot markierte Gebiet zu, sobald ein Durchführungsvertrag unterschrieben ist.

Für den Entwurf des Bebauungsplans ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Wank“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Ammer-Loisach Energie GmbH und Kolben-Besitz-GmbH & Co. KG über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für das im beigefügten Lageplan blau und rot markierte Gebiet zu, sobald ein Durchführungsvertrag unterschrieben ist.

Für den Entwurf des Bebauungsplans ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Wank“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2024 12:33 Uhr