Bebauungsplan "Erlbachweg"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 03.05.2023 „Das Projekt der hp&p Gruppe soll weiterverfolgt werden“ sind die Planungen der hp&p Gruppe mit Hauptsitz in Gießen in Absprache mit der Gemeinde Oberammergau weiter erfolgt.

Derzeit wird ein Bodengutachten über die Flächen erstellt, auf denen die Campus-Residenz am Erlbachweg gebaut werden soll. Die hp&p Gruppe steht in einem ständigen Austausch mit der Gemeinde Oberammergau und den Eigentümern der gewünschten Flächen für die Campus-Residenz.

Auch von Seiten der Gemeinde Oberammergau wurde mit Vertretern der hp&p Gruppe bereits eine erste Infoveranstaltung für die betroffenen Anwohner am 21.09.2023 im Kleinen Theater durchgeführt.

Zur Umsetzung des Bauvorhabens hat der Gemeinderat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Gebiet „Erlbachweg“ zu beschließen. Das zurzeit baurechtlich noch unbeplante Gebiet (Innenbereich im Außenbereich) erstreckt sich auf die FlNr. 2165, 2171, 2173, 2174, 2175 und 2176 der Gemarkung Oberammergau.

Die hp&p Gruppe beantragt nun gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als weiteren Schritt zur Umsetzung des Projekts.

Die Gemeinde hat den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Hierbei ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Die Gemeinde muss sich insbesondere Gewissheit verschaffen, dass der Antragsteller zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist. Hierzu hat der Vorhabenträger darzulegen,

1.        die Verfügungsbefugnis über das Grundstück;
2.        die Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist;
3.        Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten;
4.        seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.

Die hp&p Gruppe ist sich mit allen Eigentümern einig, dass jeder sein Grundstück an die hp&p Gruppe veräußert mit der Bedingung, dass ein Seniorenwohnen mit stationärer und Tagespflege, barrierefreies Seniorenwohnen und betreutes Seniorenwohnen, Servicewohnen und Personalwohnungen im sogenannten Projekt „Campus-Residenz“ entstehen kann. Die Verträge wurden bereits allen Eigentümern geschickt. Die Verträge werden Anfang 2024 unterschrieben, somit kann davon ausgegangen werden, dass die Verfügungsbefugnis beim Investor gegeben ist.

Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers nach Ziff. 2. und 3. sind noch in einem vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplans abzuschließenden Durchführungsvertrag zu regeln. Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 4. wird auf die Präsentation des Vorhabenträgers bzw. auf die letzten Sitzungen, bei den der Investor persönlich vor dem Gremium sprach, verwiesen.

Lageplan und Geltungsbereich

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der hp&p Gruppe mit Hauptsitz in Gießen über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für das im beigefügten Lageplan gelb markierte Gebiet zu, sobald ein Durchführungsvertrag unterschrieben ist.

Für den Entwurf des Bebauungsplans ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Am Erlbachweg“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der hp&p Gruppe mit Hauptsitz in Gießen über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für das im beigefügten Lageplan gelb markierte Gebiet zu, sobald ein Durchführungsvertrag unterschrieben ist.

Für den Entwurf des Bebauungsplans ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Beschluss über die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Am Erlbachweg“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.01.2024 12:33 Uhr