Kanalbenutzungs- und Niederschlagswassergebühren; Nach- und Vorauskalkulation der Gebühren - Erlass einer Änderungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.11.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Für die Entwässerungseinrichtung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden. Aufgrund des bestehenden Benutzungszwangs soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen (Art. 8 Abs. 1 und 2 KAG).


Die Höhe des angemessenen Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals hat sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen zu orientieren (VV Nr. 6 zu § 12 KommHV). Ein Zinssatz von 3 % für die Jahre 2023 bis 2024 wird nach Rücksprache noch als angemessen angesehen. 

Die gesplittete Abwassergebühr soll, nach Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahre 2021, in einem zweijährigen Kalkulationszeitraum berechnet werden. Die Nachkalkulation erstreckt sich daher auf die Jahre 2022 und 2023, die Vorauskalkulation über die Jahre 2024 und 2025. Zusätzlich musste das Jahr 2021 noch einmal nachkalkuliert werden, da es bei Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung im Oktober 2021 noch nicht abgeschlossen war.



       


Die Grundlagen der Berechnung bilden für die Niederschlagswassergebühr die befestigten Flächen / m², für die Schmutzwassergebühr die Schmutzwassermengen / m³:



Die Gebührenbedarfsberechnung wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister durchgeführt. 

Nach den vorliegenden Berechnungen ergeben sich ab dem 01.01.2024 folgende Gebühren:




Die Erhöhung bei der Schmutzwassergebühr resultiert im Wesentlichen:

  • aus einer weitaus geringeren Schmutzwassermenge als erwartet – insbesondere im Passionsjahr 2022 – und den dadurch geringeren Einnahmen; die Unterdeckung wurde gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG auf den neuen Kalkulationszeitraum vorgetragen 

  • aus zu erwartenden höheren Betriebskosten im Vorauskalkulationszeitraum - insbesondere beim Strom, der Klärschlammentsorgung und den Personalkosten 

Um die Auswirkungen der Kalkulation aufzuzeigen, nachfolgende Zahlenwerte:

Bei 1.558 Abrechnungsfällen für das Jahr 2022 liegt der Verbrauch bei 1.047 Fällen (rd. 2/3) bis zu 
150 m³ und bei 1.356 Fällen (rd. 87%) bis zu 300 m³. Beispielhaft beträgt bei einer Einleitung von 150 m³ die Gebührenerhöhung im Bereich des Schmutzwassers für das Jahr 2024 insgesamt € 54,00. 


Es ist folgende Änderungssatzung zu erlassen:

GEMEINDE OBERAMMERGAU


9. S A T Z U N G

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung 

zur Entwässerungssatzung 

der Gemeinde Oberammergau (BGS-EWS)

vom 21.12.2007

Aufgrund Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes –KAG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993, zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBL. S. 385) erlässt die Gemeinde Oberammergau folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Oberammergau (BGS-EWS) vom 21.12.2007 wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 4,26 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.


§ 2

§ 10a Abs. 5 erhält folgende Fassung:

(5) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,42 € je m² pro Jahr.

§ 3

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. 


Oberammergau, den 


                                                  (Siegel)
    Andreas Rödl
1. Bürgermeister

Beschlussvorschlag

Der kalkulatorische Zinssatz für die Vorauskalkulation wird auf 3 % und der Gebührenzeitraum auf zwei Jahre festgelegt.

Die Schmutzwassergebühr erhöht sich ab 01.01.2024 von bisher 3,90 €/cbm auf 4,26 €/cbm.

Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich ab 01.01.2024 von bisher 0,41 €/qm auf 0,42 €/qm.

Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt aufgeführte 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Beschluss

Der kalkulatorische Zinssatz für die Vorauskalkulation wird auf 3 % und der Gebührenzeitraum auf zwei Jahre festgelegt.

Die Schmutzwassergebühr erhöht sich ab 01.01.2024 von bisher 3,90 €/cbm auf 4,26 €/cbm.

Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich ab 01.01.2024 von bisher 0,41 €/qm auf 0,42 €/qm.

Der Gemeinderat beschließt die im Sachverhalt aufgeführte 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2024 12:28 Uhr