Beteiligungsbericht 2022 gem. Art. 94 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö informativ 8
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2024 ö informativ 2

Sachverhalt

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt.

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.

Der Beteiligungsbericht hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinde Oberammergau zu geben.

Eine ausreichende Einflussnahme der Gemeinde Oberammergau auf die kommunalen Beteiligungen ist durch die Aufsichtsgremien der Unternehmen, in die der 1. Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Gemeinde entsandt ist, gewährleistet. Wichtige Unternehmensentscheidungen und Gesellschafterbeschlüsse bedürfen ferner der Zustimmung des Gemeinderats.

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.

Datenstand vom 08.02.2024 15:51 Uhr