Das Bayerische Rote Kreuz stellt folgenden Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Rettungswache, Bereitschaftswache, Verwaltungsdienststelle und Wohnungen in der Rottenbucherstr.3, 82487 Oberammergau. Die Gemeinde Oberammergau hat über das Gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
Der vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) beauftragte Architekt stellt das Gesamtprojekt kurz vor. Anschließend können Fragen an den Architekten gestellt werden.
Eingangsschreiben:
Gemeinde Oberammergau
Bauamt
Ludwig-Thoma-Str. 10
D- 82487 Oberammergau
Betreff: BV Kreisverband Garmisch-Partenkirchen
Neubau einer Rettungswache, Bereitschaftswache, Verwaltungsdienststelle und Wohnungen in der Rottenbucherstr.3 in D- 82487 Oberammergau, Fl.-Nr. 2207+2207/4, Gemarkung Oberammergau
Anlagen: Antrag auf Vorbescheid
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Antragsunterlagen zu oben genanntem Bauvorhaben.
Der Bauherr, der Kreisverband Garmisch-Partenkirchen, beabsichtigt das bestehende Gebäude zu beseitigen und eine neue, dem Stand der Zeit und Technik angepasste, Rettungswache mit Bereitschaftswache, Verwaltungsdienststelle und Wohnungen zu bauen.
Das Maß der Nutzung richtet sich nach der umliegenden Bebauung § 34, da es hier keinen rechtskräftigen B-Plan gibt, der das Maß der Nutzung regelt.
Das Baugrundstück dürfte sich in einem Gewerbegebiet / Mischgebiet befinden, so dass die geplanten Nutzungen entsprechend realisiert werden könnten.
Die beschriebenen Nutzungen (Rettungswache mit Bereitschaftswache, Verwaltungsdienststelle und Wohnungen) sollen in einem kompakten Kubus untergebracht werden. Für die Funktionalität der neuen Rettungswache ist es notwendig das Raumprogramm der Rettungswache in einem Geschoss (= Erschließungsgeschoss der Rettungswache) unterzubringen.
Die in den Plänen dargestellte Höhenentwicklung erörtert sich wie folgt:
- Ausgehend vom Niveau der „Rottenbucherstr.“ situiert sich der südliche Gebäudekörper an der Rottenbucherstr. (parallel dazu) mit einer normalen und üblichen Höhenentwicklung E+1+D (D = kein Vollgeschoss).
Geplant mit UG/KG, das vom Niveau der Rottenbucherstr. ein Kellergeschoss darstellt.
Auf der südlichen, gegenüberliegenden Straßenseite bildet sich dieselbe Höhenentwicklung ab.
Das Dachgeschoss soll klassisch mit einem 80 er (80 cm hohen) Kniestock ausgebildet werden. Schnittpunkt Außenflucht Außenwand an Unterkante Dachsparren, gemessen von Rohdecke DG.
Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.
- Der nördliche Gebäudekörper situiert sich entsprechend der Topografie mit einer geringeren Höhenentwicklung E+1.
Folglich stuft sich die Höhenentwicklung der beiden Gebäudekörper gem. der vorhandenen Topografie ab.
Somit entsteht ein harmonisches „sich Einfügen“ in die vorhandene Topografie. Der westliche Gebäudekörper befindet sich in Bezug auf die Höhenentwicklung in einem Mittel zwischen der Höhenentwicklung des südlichen und nördlichen Gebäudekörpers und verbindet somit die beiden anderen Gebäudekörper „topografisch folgend“.
Betrachtet man die bebauten Flächen in der erweiterten, gewerblichen Umgebung, so dürfte man zu dem Schluss kommen, dass teilweise durchaus gleichermaßen bebaute Grundstücke existent sind (Autowerkstatt Reiter, Lidl, Netto, Edeka, …
Folgendes Maß der Nutzung ist geplant:
Gebiet: Es dürfte sich um ein Misch- bzw. Gewerbegebiet handeln
Bebaute Fläche: 953,16 m²
E+1+D (Dachgeschoss kein Vollgeschoss) bezogen auf Höhenentwicklung des Gebäudeteils an der Rottenbucherstrasse.
Kniestock 80 cm (bei einer Gebäudebreite von 10,50 m (an der Rottenbucherstrasse)
(Wandhöhen an der Rottenbucherstr. ca. 7,00 m bis ca. 8,50 m Vorentwurfsphase)
(GRZ (Grundstück) = 0,497)
(GFZ (Grundstück) = 1,376)
Firsthöhenkote: + 10,03 m (+-0,00 OK FFB)
Traufhöhe: +7,58 m (+-0,00 OK FFB)
Nutzflächenverteilung:
- Rettungswache + Bereitschaftswache + Verwaltungsdienststelle 1.048,86 m²
- Wohnungen 1-14 (ca. 1/3 oder n. B. mehr Mitarbeiterwohnungen) 1.192,57 m² 3
Abstandsflächen:
Die nach Bayerischer Bauordnung zu berechnenden Abstandsflächen sind schematisch im Erdgeschoss-Grundriss dargestellt (alle Seiten 0,4 H).
Die Abstandsflächen würden nach einem ersten groben „Gelände-Aufmaß“ per „Hand-Aufmaß“ ermittelt.
Änderungen können sich im weiteren Verlauf der Planung dahingehend ergeben, sobald ein genaues digitalisiertes Aufmaß zugrunde liegt (dies ist, wie eingezeichnet zu erkennen, unproblematisch).
Hinsichtlich der Grenzbebauung und teils grenznahen Bebauung in Teilbereichen der West- und Ostseite ist dem Bauherrn bewusst, dass hier dahingehend eine Abstandsflächenübernahme vom Nachbarn = Freistaat Bayern notwendig wird.
Hier wurde seitens des Bauherrn schon mit dem Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt u. Straßenbauverwaltung) Kontakt aufgenommen.
Im ersten Kontakt wurde eine dahingehende Unterstützung prognostiziert.
Zusätzliche Fragen zum Antrag auf Vorbescheid:
- Kann das Objekt wie geplant und dargestellt realisiert werden?
- Unter welchen Voraussetzungen könnte das geplante Objekt gebaut werden?
- Gibt es für das geplante Objekt seitens der Genehmigungsbehörde konkrete Angaben (Richtzahlen) / Vorstellungen zur Stellplatzberechnung. Die BayBO enthält speziell für Rettungswachen u. Bereitschaftswachen keine dahingehend anzuwendende Richtzahlen.
Wir bitten Sie die Ansichtsplanung gemäß dem Planungsstand als Vorentwurf zu betrachten. Diese werden wir bei der Erstellung der Bauantragsplanung entsprechend gestalterisch überarbeitet und optimiert.
Es geht hier vorwiegend darum, einen ersten Eindruck der geplanten Kubatur und möglicher Belichtungsflächen aufzuzeigen.
Für die Weiterbearbeitung und Prüfung des Antrags auf Vorbescheid bedanken wir uns recht herzlich und verbleiben
mit freundlichen Grüßen