Evangelische Pfarrei Oberammergau; Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Beschattung des Kirchenvorplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2024 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Mail vom 05.12.2023 beantragt der Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Oberammergau für die Installation eines doppelten Sonnensegels im Pfarrhof der Kreuzkirche einen Zuschuss. Der Antrag wird auszugsweise wie folgt begründet:

Das Sonnensegel soll der geschützten Durchführung von gemeindlichen Veranstaltungen u.a. Gottesdiensten, Gruppen und Kreisen sowie dem sonnengeschützten Aufenthalt von Einheimischen, Gästen und Touristen im Pfarrhof dienen.

Die Notwendigkeit für ein doppeltes Sonnensegel bzw. eine gute Beschattung des Pfarrhofes hat sich während der Passionsspiele 2022 noch einmal deutlich verstärkt. Die Attraktivität des Standortes der evangelischen Kirche mit ihrem reichhaltigen Angebot zur Betreuung von Gästen aus der ganzen Welt und einem interessanten Begleitprogramm genießt einen angesehenen touristischen Stellenwert. 

Die Kirchengemeinde hat für das Projekt bereits einige Privatspenden erhalten und wurde vom Referat „Kirche und Tourismus“ der Evangelisch.-Lutherischen Kirche in Bayern aufgrund der oben erwähnten Projektbeschreibung unterstützt. Diesen Betrag muss die Kirchengemeinde allerdings an die Landeskirche zurückzahlen, wenn wir das Projekt „Beschattung“ nicht bis Mitte 2024 begonnen haben. Tatsächlich fehlen uns für die Umsetzung aber noch ca. 20.000 Euro.

Die Maßnahme beläuft sich auf 44.000,- € lt. Antrag vom 05.12.2023.

Der Antrag wurde bereits an den Eigenbetrieb Kultur gestellt, um im Rahmen der Ausschüttung für Vereine und Organisationen der Gemeinde Oberammergau eine Förderung zu erhalten. Dieser wurde jedoch vom Eigenbetrieb Kultur abgelehnt.

Ein Zuschuss könnte aber aus dem Mindererfonds entnommen werden. Ein Zuschuss daraus ist für soziale, caritative oder kulturelle Zwecke zu verwenden.

Beschlussvorschlag

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 3.000, -- € aus dem Mindererfonds gewährt.

Alternativ:

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 3.000, -- € von der Hoheitsverwaltung oder vom Eigenbetrieb Oberammergau Kultur übernommen.

Beschluss

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 3.000, -- € aus dem Mindererfonds gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2024 09:18 Uhr