Rupprecht Kristina; Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.03.2024 teilt Frau Kristina Rupprecht mit, dass sie ihr Amt als Gemeinderatsmitglied niederlegen wird.

Die Niederlegung eines Ehrenamtes ist grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen möglich (Art. 19 Abs. 1 GO). Um die Freiheit des Mandats zu stärken, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom 16.02.2012 allerdings bestimmt, dass für die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied Art. 19 GO keine Anwendung findet. Ein wichtiger Grund ist daher seit den Kommunalwahlen 2014 nicht mehr erforderlich.

Die Erklärung über die Niederlegung ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt diese Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amts. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines Beschlusses des Gemeinderats. Bei seiner Entscheidung steht dem Gemeinderat kein Ermessen zu (gebundene Entscheidung).

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt die Amtsniederlegung von Gemeinderätin Kristina Rupprecht mit sofortiger Wirkung fest.

Datenstand vom 29.04.2024 16:46 Uhr