Niggl Harald; Feststellung als Listennachfolger und Vereidigung als Gemeinderatsmitglied


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Frau Kristina Rupprecht wurde aus seinem Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderats entlassen.

Über das Nachrücken eines Listennachfolgers hat der Gemeinderat zu entscheiden. Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31. Abs. 4 GO bereit ist.

Entsprechend dem amtlichen Endergebnis der Kommunalwahl 2020 ist Herr Harald Niggl, (Listenplatz 5 aus dem Wahlvorschlag „Bürgerinitiative Oberammergau (BIO))“ nächster Listennachfolger.

Herr Niggl hat bereits schriftlich erklärt, das Amt als Gemeinderatsmitglied anzunehmen, sowie den Eid oder das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 GO zu leisten.

Gründe gem. Art. 31 Abs. 3 GO, die einer Berufung in das Amt des ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieds entgegenstehen, liegen nicht vor. 

Gemeinderatsmitglieder sind gemäß Art. 31 Abs. 4 GO in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Die Eidesformel lautet:

„ Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“, die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab.

Beschlussvorschlag

Herr Harald Niggl wird als erster Listennachfolger mit sofortiger Wirkung bestätigt. 

Datenstand vom 29.04.2024 16:46 Uhr