FlNr. 2599; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 für das Gebiet Kofelau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.05.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Eigentümer der FlNr. 2599 (In der Kofelau 12 C) hat am 15.03.2024 einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Stellplätzen beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „In der Kofelau“.

In den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist unter dem Punkt 8 folgendes geregelt: 

Höhenlage: OK Geländeveränderungen max. 50cm unter bergseitigem bzw. über talseitigem natürlichem Geländeverlauf, ausgenommen die Verkehrsfläche

Das Grundstück ist mit einem Geländeunterschied innerhalb der bebaubaren Fläche von 2,70 m am meisten von den Höhenunterschieden betroffen.

Die Eigentümer beantragen deshalb eine Befreiung von dieser Festsetzung nach Westen.



Beschlussvorschlag

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB zu.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2024 08:51 Uhr