FlNr. 2599; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 für das Gebiet Kofelau
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Eigentümer der FlNr. 2599 (In der Kofelau 12 C) hat am 15.03.2024 einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und Stellplätzen beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet „In der Kofelau“.
In den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist unter dem Punkt 8 folgendes geregelt:
Höhenlage: OK Geländeveränderungen max. 50cm unter bergseitigem bzw. über talseitigem natürlichem Geländeverlauf, ausgenommen die Verkehrsfläche
Das Grundstück ist mit einem Geländeunterschied innerhalb der bebaubaren Fläche von 2,70 m am meisten von den Höhenunterschieden betroffen.
Die Eigentümer beantragen deshalb eine Befreiung von dieser Festsetzung nach Westen.
Beschlussvorschlag
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB zu.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.07.2024 08:51 Uhr