Feuerwehr; Anschaffung Rüstwagen - Auflösung Sperrvermerk
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 08.12.2021 beauftragt, mit dem Landkreis in Kontakt zu treten und die Thematik der Finanzierung der überörtlichen Gefahrenabwehr zu besprechen.
Ein Gespräch kam dann erst im Dezember 2022 zustande. Konkret wurde hier u. a. über die finanzielle Beteiligung des Landkreises an der Ersatzbeschaffung des RW2 gesprochen. Der Kreisbrandrat hat vorgeschlagen das Fahrzeug über die 25 % Kreiszuschuss hinaus zu fördern. Die größtmögliche Förderung des Landkreises wäre, den Rüstwagen als kreiseigenes Fahrzeug anzuschaffen und in Oberammergau zu stationieren.
Solange die Fördersituation für den RW nicht geklärt ist, wurde die Anschaffung des Fahrzeuges mit Sperrvermerk versehen.
Nach mehrmaligen nachhaken beim Landkreis haben wir am 13.08.2024 eine unverbindliche Förderzusage des Landkreises erhalten.
Der Kreisbrandrat hat klar festgestellt, dass der Rüstwagen aus fachlicher Sicht für den überörtlichen Einsatz erforderlich ist. Gemäß Art. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz haben die Landkreise als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder Zuschüsse hierfür zu gewähren. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen fördert Fahrzeuge, die dieses Kriterium erfüllen, grundsätzlich mit einem äußerst geringen Zuschuss von 25 %.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises hat sich seit dem Zeitpunkt des gemeinsamen Gesprächs grundlegend verschlechtert. Ein höherer Fördersatz kommt aus diesem Grund nicht in Frage. Die Landkreisverwaltung wird daher den Kreisgremien zum Haushalt 2025 den Vorschlag eines Landkreiszuschusses von 25 % für die Beschaffung des RW zur Entscheidung vorlegen. Vorbehaltlich der Entscheidung der Kreisgremien und der Genehmigung des Haushalts 2025 kann ein Zuschuss in dieser Höhe zugesichert werden.
Somit bleibt es bei der überproportionalen Belastung der Gemeinde Oberammergau bei der überörtlichen Gefahrenabwehr. Zusätzlich muss die Gemeinde das Fahrzeug unterhalten und den notwendigen Stellplatz im neuen Feuerwehrhaus schaffen. Hierfür gibt es keinerlei finanzielle Beteiligung des Landkreises.
Die Verwaltung geht derzeit von Anschaffungskosten in Höhe von ca. 880.000 Euro aus. Neben dem Landkreiszuschuss fördert der Freistaat die Anschaffung mit einem Festbetrag von 210.210 Euro. Der Gemeinde würde die Anschaffung des Fahrzeugs letztendlich ca. 450.000 Euro kosten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat hebt den Sperrvermerk für die Anschaffung des Rüstwagens auf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffung des Fahrzeuges auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Beschluss
Der Gemeinderat hebt den Sperrvermerk für die Anschaffung des Rüstwagens auf. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anschaffung des Fahrzeuges auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, einen Antrag beim Kreistag auf eine höhere Bezuschussung des Rüstwagens zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Datenstand vom 24.10.2024 17:19 Uhr