Der Eigentümer der Flurnummer 1294/1 stellt folgenden Bauantrag:
Umbau eines Mehrfamilienhauses: Aufstockung eines Teilbereichs des Bestandgebäudes. Schaffen von zusätzlicher Wohnfläche im 1.OG als Vollgeschoss mit offenem Dachstuhl. Thermische Fassadensanierung und wiederherstellen eines stimmigen Gesamtbildes.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich im Außenbereich nach § 35 BauGB und das Gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB liegt somit im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses.
Das Bestandsgebäude ist rechtmäßig mit Baugenehmigung vom 02.06.1955 errichtet worden. Die Erweiterung des Gebäudes erfolgte ebenfalls rechtmäßig mit Baugenehmigung vom 05.12.1988. Somit sind 2 Wohneinheiten rechtmäßig errichtet worden. Die Erschließung ist über ein Geh- und Fahrtrecht gesichert.
Für das Baugebiet gilt die Außenbereichssatzung „Am Kainzen“ nach § 35 Abs. 6 BauGB.
Im Geltungsbereich der Satzung gibt es festgesetzte Baufenster. Das festgesetzte Baufeld für die Flurnummer 1294/1 soll geringfügig überschritten werden. Hierfür wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt.
Auszug aus der Begründung für die Abweichung:
1. Hintergrund:
Ein Familienangehöriger will zurück in seine Heimat Oberammergau ziehen. Zusammen mit seiner Frau und dem gemeinsamen zweijährigen Sohn, wollen sie, im Sinne des Mehrgenerationen-Wohnens in das Kindheitshaus, in dem aktuell sein Vater (Eigentümer) wohnt, zurückziehen.
2. Platzbedarf:
Aus dem Bestand ergeben sich zwei Einheiten. Der südlich gelegene Anbau, welcher am 05.12.1988 genehmigt wurde (B-1988-798) soll nun aufgestockt werden, nachdem er aktuell für die noch wachsende Familie zu klein ist. Die Netto-Grundfläche beträgt aktuell nur ca. 51m² und soll um ca. 8,3m² NGF, je Geschoss, erweitert werden.
3. Gestaltung und Anpassen an die Umgebung:
Durch den Rückbau der kleinteiligen Bauteile des Bestands wird ein klares Fassadenbild bzw. Hausabschluss gebildet. Gemäß § 34 BauGB fügt sich sowohl die Dachneigung, die Materialität als auch die Fassadengestaltung in die Umgebung ein. Dies gilt sowohl in Bezug auf das Bestandshaus als auch mit der Nachbarbebauung "Am Kainzen". In ortsüblicher Bauweise entstehen zwei Bauvolumen, welche sich stimmig an der Position einfügen. Es entstehen keinerlei Nachteile gegenüber den Nachbarn oder der Umwelt. Durch die geringfügige Erweiterung des Volumens wird keine zusätzliche Fläche versiegelt, da an dieser Stelle eine Außentreppe und Terrasse liegen, welche teilweise rückgebaut werden.
Da bereits innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung „Am Kainzen“ eine solche Befreiung bzw. Abweichung erteilt worden ist, wird eine Genehmigung der Abweichung empfohlen.