Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.

Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

2.        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 14.10.2024

Allgemein
Die vorgesehene Wohnbauflächendarstellung sei bedarfsorientiert.

Beschlussempfehlung:
Die generelle Zustimmung zur Wohnbauflächendarstellung wird zur Kenntnis genommen. 

Abstimmung: 18:0



Wohnbaufläche auf der Fl.Nr. 2202
Angeregt wird, die Wohnbaufläche auf der Fl.Nr. 2022 zu streichen, da auch die FlNrn. 2201 und 2198 nicht als Wohnbaufläche dargestellt sind.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fl.Nr. 2202 ist bebaut, die Gebäude bewohnt, die Fläche war bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die Flr.Nrn. 2201 und 2198 sollen nicht als Wohnbauflächen entwickelt werden, daher wurden sie nicht mehr als solche dargestellt.

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. 

Abstimmung: 18:0



Wohnbaufläche auf der Fl.Nr. 841
Kritik an der Rücknahme der Wohnbaufläche auf der Fl.Nr. 841 südlich der Ludwig-Lang-Straße.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche Fl.Nr. 837 befindet sich im Eigentum der Gemeinde, war bereits bebaut und stellt eine Möglichkeit dar, ohne Dritte Wohnbauflächen zu entwickeln. Zudem rundet die Fläche den Siedlungskörper ab und bietet die Chance für einen grünen Ortsrand. Die angesprochene Fl.Nr. 841 befindet sich in Privateigentum, eine Realisierungsabsicht besteht nicht, daher wurde die Flächen nicht mehr als Wohnbaufläche dargestellt.

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. 

Abstimmung: 18:0



Gewerbeflächenbedarf
Der Gewerbeflächenbedarf sei anhand der Befragung ortsansässiger Gewerbetriebe aus dem Jahr 2022 durch summarische Auflistung der Branchen und Flächenbedarfe darzulegen und den geplanten gewerblichen Bauflächen gegenüberzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Anlage: 2025 aktualisierte Liste ortsansässiger Gewerbetriebe
Die Auflistung der kurzfristigen Bedarfe für Gewerbeflächen in einem GE ergibt einen Flächenbedarf für 1,1 ha reine Nettobauflächen, zzgl. Erschließung und Eingrünung x 1,3 ergibt überschlagen 1,43 ha. Da die Gemeinde die Baufläche Nr. 10 ohnehin abschnittsweise von Ost nach West entwickeln möchte und vermutlich Teilflächen, die naturschutzrechtlich geschützt sind, nicht entwickelt werden können (Verweis auf die Stellungnahme der UNB vom 19.12.2024), ist die Größe der Ausweisung angemessen. 
Zudem gibt es kurzfristigen Bedarf für Gewerbeflächen, die auch in einer gemischten Baufläche zulässig wären, in einer Größenordnung von 0,55 ha reine Nettobauflächen, zzgl. Erschließung und Eingrünung  x 1,3 ergibt überschlagen ca. 0,71 ha zzgl Biotopfläche. Diese Interessenten möchte die Gemeinde in der gemischten Baufläche Nr. 13 ansiedeln. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde bereits gefasst. 

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht. 

Abstimmung: 18:0



SO Diskothek
Auf die Ausweisung sollte verzichtet werden, der zugehörige Bebauungsplan aufgehoben werden, um den westlichen Ortsrand zu erhalten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde hält die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht für erforderlich, um den Ortsrand zu erhalten. Ohnehin befindet sich das Grundstück im Eigentum der Gemeinde. Obgleich derzeit keine konkrete Planung besteht, hält sie an der Ausweisung fest.

Beschlussempfehlung:
Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 09:16 Uhr