Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

2.        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 14.10.2024


SO Tourismus und SO öffentliche Badeanlage 
Die Zweckbestimmung sei zu konkretisieren und das SO Tourismus im nordöstlichen Bereich sollte ebenfalls konkretisiert oder gestrichen werden. Zudem Anregung einer PlanZV-konformen Darstellung.  

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Sondergebiet Tourismus war bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten. Die Gemeinde hält an der Ausweisung des Sondergebietes "Tourismus / Hotel" fest. Ein Investorenauswahlverfahren für die beiden Sondergebiete "Tourismus und öffentliche Badeanlage" und "Tourismus / Hotel" ging ergebnislos zu Ende. Ziel war es, auch die öffentliche Badenutzung für das defizitäre Wellenbad langfristig zu sichern. Ein erneutes ggfs. geändertes Investorenauswahlverfahren ist geplant.

Beschlussempfehlung:
Die Darstellung erfolgt gem. Planzeichenverordnung vollflächig orange als Sondergebiet. Zudem wird in der nördlichen Fläche die Zweckbestimmung konkretisiert "Tourismus / Hotel". 

Abstimmung: 15:3



Öffentlicher Parkplatz am westlichen Ortseingang, Ausweisung Nr. 15
Die Ausweisung sei planzeichnerisch zu streichen, da sie laut Gemeinderatsprotokoll gestrichen worden wäre.

Stellungnahme der Verwaltung:
Dies ist ein Missverständnis. Die Fläche wurde nicht gestrichen. Die Gemeinde hält an der Ausweisung fest.

Beschlussempfehlung:
An der Ausweisung wird festgehalten. Als redaktionelle Änderung wird eine Ortsrandeingrünung in den Plan aufgenommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Datenstand vom 16.04.2025 09:16 Uhr