Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.
Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.
Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.
Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.
Beschluss
3. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 30.08.2024
Verweis auf Stellungnahme vom 22.09.2023
Stellungnahme vom 22.09.23:
Hinweise auf Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Ammer und des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes bzw. Wildbachgefährungsbereich der Großen Laine und darauf, dass die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich nach WHG untersagt sei. Hinweise zu Plangebieten in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten, in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zum Schutz von Bebauungsplangebieten vor Starkregen, zum Umgang mit Grundwasser. Übereinstimmung mit Darstellung der Altlastenverdachtsflächen sowie Hinweis zum Umgang bei Planungen. Hinweise auf bei der der Ausweisung von Bauflächen zu berücksichtigende Belange wie vorsorgender Bodenschutz, Abwasserentsorgung von häuslichem Schmutzwasser, gewerblichem Schmutzwasser, Niederschlagswasser.
Beschlussempfehlung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme vom 22.09.2023 wird verwiesen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 09:16 Uhr