Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.
Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.
Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.
Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.
Beschluss
12. Bayernwerk AG, Schreiben vom 12.08.2024
Einverständnis mit der Planung und Hinweis zu bestehenden Anlagen.
Beschlussempfehlung:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei weiterführenden Planungen berücksichtigt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 09:16 Uhr