Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.18

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

4.        André Liebe, Schreiben vom 16.05.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 1152/1 als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche wurde nicht aufgenommen, um aus emissionstechnischen Gründen nicht die Existenz und Weiterentwicklung des östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebs zu gefährden. Nach Rücksprache mit der Immissionsschutzbehörde beim LRA ist aufgrund der Tierhaltung ein Abstand von 100 m zum Stall in jedem Fall einzuhalten. Ob die Güllegruben einen größeren Abstand erfordern, ist offen.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans für die westlich angrenzenden Flächen aus emissionstechnischen Gründen eine Entwicklung zur Wohnbaufläche möglich sein, könnte der Flächennutzungsplan geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 09:16 Uhr