Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.21

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

7.        Stefanie Fink, Diana Hochenleitner, Sebastian Schädle, Rudolf Marschall, Elisabeth Lang, Schreiben vom 26.09.2024

Antrag auf Ausweisung der Fl.Nrn. 1168 als Wohnbaufläche

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fläche war im rechtswirksamen FNP ausgewiesen und wurde nie als Wohnbaufläche entwickelt, sprich ein Bebauungsplan aufgestellt. Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nur begründet, wenn die Fläche auch zeitnah und in Verbindung mit der Fl.Nrn. 1168/2 entwickelt würde. Im Rahmen eines möglichen Bebauungsplanes könnte auch der Flächennutzungsplan parallel geändert und die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Sollte zukünftig eine konkrete Realisierungsabsicht bestehen, kann parallel zum Bebauungsplan auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 09:16 Uhr