B. Anregungen von Bürgern
Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
8. Friedrich Manck, Schreiben vom 30.09.2024
SO Tourismus nördlich des Wellenbades sollte entfallen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Sondergebiet war bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten. Die Gemeinde hält an der Ausweisung des Sondergebietes "Tourismus / Hotel" fest. Ein Investorenauswahlverfahren für die beiden Sondergebiete "Tourismus und öffentliche Badeanlage" und "Tourismus / Hotel" ging ergebnislos zu Ende. Ziel war es, auch die öffentliche Badenutzung für das defizitäre Wellenbad langfristig zu sichern. Ein erneutes ggfs. geändertes Investorenauswahlverfahren ist geplant.
Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Abstimmung: 16:2
Wohnbaufläche und gemischte Baufläche am Erlbachweg sollten entfallen, aufgrund der vorhandenen Moorböden
Stellungnahme der Verwaltung:
Wohnbaufläche und gemischte Bauflächen waren bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten. An der Ausweisung der gemischten Fläche wird festgehalten, da sie für den Bedarf an Flächen für nicht störendes Gewerbe erforderlich ist. Auf die Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, und dem Landratsamt wird verwiesen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits ein Bodengutachten beauftragt, um die Thematik der Moorböden abarbeiten zu können. Auch die Ausweisung der angrenzenden Wohnbauflächen ist erforderlich, die dort altersgerechtes Wohnen realisiert werden soll, wonach es gemeindlichen Bedarf gibt. Die Thematik Moorböden wird auch hier im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abgearbeitet.
Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.
Abstimmung: 16:2
Gewerbliche Baufläche östlich Festplatz, Teilbereich sollte entfallen, aufgrund vorhandene Biotopflächen
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wird verwiesen.
Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.