Flächennutzungsplan; Neuaufstellung; Abwägung der Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschliessend 1.22

Sachverhalt

Nach der zweiten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen bei der Gemeinde Oberammergau eingegangen. Diese wurden ausgewertet und in einer Übersicht im Excel-Format aufbereitet. Die Excel-Datei ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung als Tischvorlage ausgelegt.

Ebenso sind alle Anträge im Entwurfsplan eingearbeitet. Der Entwurfsplan ist als Anlage dem Sachverhalt beigefügt und wird in der Sitzung per Beamer an die Wand projiziert.

Auflistung der Stellungnahmen der öffentlichen Träger:
Siehe Anlagen.


Es sind nun die einzelnen Stellungnahmen abzuwägen und im weiteren Schritt der Satzungsbeschluss vorzubereiten oder aufgrund der Beratungen ist eine weitere Auslegung nach den § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erneut eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Die Abwägungstabelle wird als Teil des Beschlusses erhoben.

Beschluss 1

B.        Anregungen von Bürgern


Stellungnahme aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:

8.        Friedrich Manck, Schreiben vom 30.09.2024


SO Tourismus nördlich des Wellenbades sollte entfallen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Sondergebiet war bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten. Die Gemeinde hält an der Ausweisung des Sondergebietes "Tourismus / Hotel" fest. Ein Investorenauswahlverfahren für die beiden Sondergebiete "Tourismus und öffentliche Badeanlage" und "Tourismus / Hotel" ging ergebnislos zu Ende. Ziel war es, auch die öffentliche Badenutzung für das defizitäre Wellenbad langfristig zu sichern. Ein erneutes ggfs. geändertes Investorenauswahlverfahren ist geplant.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmung: 16:2



Wohnbaufläche und gemischte Baufläche am Erlbachweg sollten entfallen, aufgrund der vorhandenen Moorböden

Stellungnahme der Verwaltung:
Wohnbaufläche und gemischte Bauflächen waren bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten. An der Ausweisung der gemischten Fläche wird festgehalten, da sie für den Bedarf an Flächen für nicht störendes Gewerbe erforderlich ist. Auf die Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, und dem Landratsamt wird verwiesen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits ein Bodengutachten beauftragt, um die Thematik der Moorböden abarbeiten zu können. Auch die Ausweisung der angrenzenden Wohnbauflächen ist erforderlich, die dort altersgerechtes Wohnen realisiert werden soll, wonach es gemeindlichen Bedarf gibt. Die Thematik Moorböden wird auch hier im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung abgearbeitet.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmung: 16:2



Gewerbliche Baufläche östlich Festplatz, Teilbereich sollte entfallen, aufgrund vorhandene Biotopflächen

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Abwägung zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wird verwiesen.

Beschlussempfehlung:
Dem Antrag wird nicht entsprochen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 2

Anregung, Oberammergau App zur Kommunikation für FNP-Aufstellung zu nutzen.

Beschlussempfehlung:  Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 09:16 Uhr