Haushalt 2025; Haushaltsplan und Haushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.02.2025 ö beschliessend 2

Sachverhalt

1. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2024:


Der Rücklagenstand der Hoheitsverwaltung stellt sich unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresabschlussergebnisses 2024 wie folgt dar:


Im Haushaltsplan des Jahres 2024 war eine Rücklagenentnahme i. H. von 8.024.050 € veranschlagt worden. 

Unter anderem waren für die Ergebnisverbesserung die nachfolgend aufgeführten Mehreinnahmen bzw. Einsparungen verantwortlich:








Einsparungen im Bereich des Vermögenshaushalts können der Anlage 1 (Haushaltsreste) den Spalten: „Abgang-HH-Reste“ bzw. „kein Vortrag nach 2024“ entnommen werden.


1.1. Haushaltsreste: Vortrag und Auflösung:

Der Anlage 1 können die im Rahmen des vorläufigen Abschlusses gemäß § 19 Abs. 1 KommH-Kameralistik gebildeten Haushaltsreste zum 31.12.2024 entnommen werden. Die Ausgabereste können für Investitionen gebildet werden, welche bislang nicht bzw. nicht vollständig durchgeführt wurden. Dadurch stehen die Haushaltsmittel im Folgejahr zur Durchführung der Maßnahmen bereits vor Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Jahres 2025 weiterhin zur Verfügung. Die Haushaltsausgabereste wurden bei der Höhe der Planansätze für das Jahr 2025 berücksichtigt. 

2. Zum Haushaltsplan 2025:

Die Inflation der letzten Jahre, die gestiegenen Energiekosten sowie die hohe Kreisumlage aufgrund des Defizits des Kreisklinikums führen zu erheblichen Mehrkosten, welche den Verwaltungshaushalt der Gemeinde Oberammergau stark belasten

Zahlreiche kostenintensive Investitionen in den kommenden Jahren bedeuten für die Gemeinde erhebliche finanzielle Herausforderungen.

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2025 und die mittelfristige Finanzplanung sowie das Investitionsprogramm 2024 bis 2028, einschließlich der Wirtschaftspläne der Regiebetriebe, wurden in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 25.11.2024 und 26.11.2024 vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig zur Annahme empfohlen. Eine zusätzliche Beratung zum Haushalt erfolgte am 04.12.2024.

Nach den Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses mussten im Haushaltsplan noch einige Änderungen vorgenommen werden, welche in der Anlage 2 nachvollziehbar dargestellt werden.
 
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur sowie die mittelfristige Finanzplanung wurden am 09.12.2024 durch den Werkausschuss vorberaten und in der heutigen Sitzung durch den Gemeinderat beschlossen.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden letztmalig im Jahr 2018 von jeweils 400 % auf 450 % erhöht. Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat die Anpassung der Hebesätze auf 500 % empfohlen. Die Erhöhung auf 500 % wurde jedoch in der Gemeinderatssitzung vom 04.12.2024 abgelehnt, stattdessen wurde ein Hebesatz von 470 % beschlossen. Der Hebesatz gewährleistet die Aufkommensneutralität der Grundsteuereinnahmen nach der Reform der Grundsteuer.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde letztmalig zum 01.01.2013 von 350% auf 380% erhöht.
Vom Haupt- und Finanzausschuss wurde am 26.11.2024 mehrheitlich empfohlen, den Hebesatz auf 400% festzusetzen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde vom Gemeinderat am 04.12.2024 bestätigt.

Dementsprechend wurden nachfolgende Hebesätze in einer Hebesatzung amtlich bekannt gemacht:


Realsteuerhebesätze
 
bisher
Lt. Beschluss Gemeinderat vom 04.12.2024
 
 
ab 01.01.2025
 
%
%
Grundsteuer A und B
450
470
Gewerbesteuer
380
400

 3.0. Haushaltsvolumen insgesamt:

Das Gesamtvolumen des Haushaltsplans 2025 (VMHH und VWHH) beträgt bei den Einnahmen und Ausgaben jeweils 27.179.750 € (Vorjahr - Planansatz: 31.016.550 €).

3.1. Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt:

Vom Gesamtvolumen des Haushalts 2025 entfallen auf den Verwaltungshaushalt 21.038.900 € (Vorjahr - Planansatz: 22.359.350 €).

Der voraussichtliche Beteiligungsbetrag an der Einkommensteuer 2025 beträgt 3.261.800 € (lt. Steuerschätzung 10/2024). Im Jahr 2024 konnten 3.275.313 € vereinnahmt werden, der Planansatz betrug 3.165.000 €.

Die Höhe der Kreisumlage wurde mit 3.741.100 € (Vorjahr - lt. Bescheid vom 13.05.2024: 4.277.937 €) geschätzt. Der Schätzung wurde der Umlagesatz des Vorjahres von 55 % zugrunde gelegt, ein Beschluss des Kreistages zum Umlagesatz liegt derzeit noch nicht vor.

Die voraussichtliche Entwicklung der Kreisumlage kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:


Nach den durch die Passionsspiele bedingten höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer in den Jahren 2022 bis 2024 wird für das Jahr 2025 aktuell lediglich mit etwa 1.260.000 € gerechnet. 

Nachfolgend die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen ab dem Jahr 2010 (Rechnungsergebnisse bis 2024, Planansatz 2025:

2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
3.309.300 €
5.382.600 €
2.679.860 €
1.673.322 €
138.378 € 
1.454.679 € 
1.351.282 €
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
1.391.233 €
1.571.286 €
1.566.207 €
1.039.489 €
1.550.547 €
3.178.392 €
2.802.996 €
2024
2025





5.574.292 €
1.260.000 €






Entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit gewährt der Freistaat zur Milderung der Unterschiede in der Steuerkraft den Kommunen Schlüsselzuweisungen. Diese werden
im Jahr 2025 lt. Bescheid vom 05.12.2024 insgesamt 1.641.000 € betragen. 

Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
1.288.000 €
1.246.000 €
266.000 €
0 €
828.000 €
852.000 €
1.542.000 €
828.000 €
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
1.951.000 €
2.086.000 €
2.121.000 €
2.047.000 €
2.162.000 €
2.260.000 €
1.371.000 €
1.641.000 €
Der Überschuss im Verwaltungshaushalt, welcher an den Vermögenshaushalt abgeführt wird, beträgt (ohne Sonderrücklagen) insgesamt nur noch 11.900 €.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts können der Anlage 3 (Einnahmen: Seite 2, Ausgaben: Seite 3) entnommen werden.

3.2. Erläuterung zum Vermögenshaushalt:

Im Vermögenshaushalt sind Gesamteinnahmen und –ausgaben in Höhe von 6.140.850 € (Vorjahr - Planansatz: 8.657.200 €) vorgesehen. Hiervon entfallen auf Investitionen für Grunderwerb, Baumaßnahmen und die Anschaffung von beweglichen und immateriellen Gegenständen insgesamt 4.734.700 €. Für Tilgungen von Krediten und Zuweisungen für Investitionen wurden 1.405.700 € veranschlagt. Nach Anrechnung der veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Beiträgen in Höhe von 345.200 €, aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 2.170.000 € und dem Zuführungsbetrag des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 11.900 €, kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. von 3.613.300 € der Ausgleich gewährleistet werden.

Für verschiedene Baumaßnahmen bzw. Zuweisungen für Investitionen ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.604.300 € vorgesehen. Neben diversen kleineren Maßnahmen sind als Wesentlichste aufzuführen:


Geplante Kosten in €
Feuerwehrhaus - Planungskosten
150.000
Erneuerung Kinderspielplatz am alten Kurgarten
100.000
Sporthalle; Energetische Optimierung – Sanierung der Duschen
98.000
Schulhofsanierung – Weiterführung - Ostseite
85.000
Neubau Pürschlingsteg, incl. Planungskosten
800.000
Kanalsanierung, -erneuerung, incl. Planungskosten
191.000
Kläranlage: Sanierung Vorklärbecken, Sandfang; incl. Planungskosten
1.133.000
Ammergauer Haus; Lüftung, Küche
820.000
Wasserversorgung; Erneuerung, Sanierung Leitungsnetz
100.000
Förderprojekt – erlebbare Ammer
100.000


Für notwendige Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, Maschinen und Ausstattungen sind insgesamt 671.200 € vorgesehen. Die Wesentlichsten teilen sich u. a. auf folgende Bereiche auf:


Geplante Kosten in €
Feuerwehr: Ersatzbeschaffungen
45.200
Feuerwehr: RW2 – Los 1
160.000
Bauhof: Ersatzbeschaffung Ausstattung und Arbeitsgeräte
186.000
Abwasserbeseitigung: Strahlbelüfter RÜB 2 und 7
43.000
Bauhof: Beschaffung Fahrzeugen
65.000

Außerdem wurde ein Betrag i. H. von insgesamt 370.700 € für den Erwerb von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt.

Bei der „Daisenberger Stiftung“ ist ein Betrag von 450 € für die Zuführung zur Sonderrücklage vorgesehen. Hier hat vorrangig der Inflationsausgleich zu erfolgen bevor wieder eine Auszahlung möglich wird.

Die Gruppierungen zu den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts sind in der Anlage 3 auf der Seite 4 dargestellt.


3.3. Haushaltssatzung 2025:

Die zu beschließende Haushaltssatzung mit den oben erläuterten Einnahmen und Ausgaben ist als Anlage 4 diesem Sachverhalt beigefügt.

4. Liquiditätszuschüsse an die eigenbetriebsähnlich geführten Regiebetriebe:

Für die Regiebetriebe WellenBerg, Ammergauer Haus und Tourismus wurden nachfolgend aufgeführte Budgets im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt eingeplant:


5. Entwicklung der Schulden:

Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen sind, sowohl bei der Hoheitsverwaltung als auch beim Eigenbetrieb, nicht vorgesehen.

Bei der Hoheitsverwaltung beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2025 insgesamt rd. 3,52 Mio. €, davon für die Abwasser- und Wasserversorgung rd. 2,83 Mio. €.

Der Eigenbetrieb Kultur ist seit dem Jahr 2016 schuldenfrei.

6. Entwicklung der allgemeinen Rücklage:

Ausgehend von der Sollrücklage der Jahresrechnung 2023 und unter Einbeziehung des vorläufigen Abschlussergebnisses 2024, ergibt sich zum 31.12.2024 ein Stand der allgemeinen Rücklage i. H. von rd. 6,3 Mio. € (vgl. Nr. 1 des Sachverhalts). Für das Haushaltsjahr 2025 ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. von rd. 3,6 Mio. € vorgesehen.

Eine Grafik zur Entwicklung der Rücklage befindet sich auf der Seite 9 der Anlage 3.

7. Verpflichtungsermächtigungen

Der Haushaltsplan 2025 enthält Verpflichtungsermächtigungen i. H. von insgesamt 5.545.000 €. Die Verpflichtungsermächtigungen erlauben der Gemeinde, Verträge abzuschließen oder finanzielle Verpflichtungen einzugehen, deren Erfüllung erst in den folgenden Jahren stattfindet.

Nachfolgender Tabelle können die Bereiche entnommen werden, für welche die Verpflichtungsermächtigungen eingeplant wurden:


Nachdem im Finanzplanjahr 2026 keine Darlehensaufnahmen eingeplant sind, müssen die Verpflichtungsermächtigungen nicht rechtsaufsichtlich genehmigt werden.

8. Sperrvermerke:

Zur endgültigen Klärung der Erforderlichkeit der Ausgaben wurden bei den Haushaltsberatungen für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen Sperrvermerke aufgenommen:


Die Freigabe dieser Haushaltsmittel kann somit erst nach nochmaliger Beratung und 
Beschlussfassung erfolgen. Bleiben die Sperrvermerke bestehen, werden die Haushaltsmittel im Jahr 2025 eingespart und stehen in den Folgejahren zur Verfügung.

9. Sonstiges:

Weitere Daten zum Haushalt 2025, wie Bevölkerungsentwicklung, Gästeankünfte und Übernachtungen oder Steuer- und Rücklagenentwicklungen, können der Anlage 3 (Seiten 5-9) entnommen werden.

Beschlussvorschlag

Die Haushaltsreste des Jahres 2024 werden wie in der Anlage dargestellt aufgelöst bzw. vorgetragen.

Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan für das Jahr 2025, der in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts mit 21.038.900 € und des Vermögenshaushalts mit 6.140.850 € abschließt, einschließlich der Stellenpläne (Hoheitsverwaltung und Eigenbetrieb) und der Wirtschaftspläne der Regiebetriebe sowie aller übrigen Anlagen (§ 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik). Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 lt. Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Beschluss

Die Haushaltsreste des Jahres 2024 werden wie in der Anlage dargestellt aufgelöst bzw. vorgetragen.

Der Gemeinderat genehmigt den Haushaltsplan für das Jahr 2025, der in Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts mit 21.038.900 € und des Vermögenshaushalts mit 6.140.850 € abschließt, einschließlich der Stellenpläne (Hoheitsverwaltung und Eigenbetrieb) und der Wirtschaftspläne der Regiebetriebe sowie aller übrigen Anlagen (§ 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik). Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 lt. Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2025 08:42 Uhr