Haushalt 2025; Finanzplanung und Investitionsprogramm 2024 - 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.02.2025 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, sowie ein Investitionsprogramm aufzustellen.

In der Finanzplanung (Art. 70 GO) wird die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2024 bis 2028 dargestellt. Grundlage dafür sind die eigenen, individuellen Ansätze unter Beachtung der Orientierungsdaten zur Finanzplanung des Innenministeriums. Im Investitionsprogramm werden die voraussichtlichen Maßnahmen dargestellt.

Die erwirtschafteten Überschüsse der Passionsspiele 2022 müssen es dem Eigenbetrieb ermöglichen, die Verluste der kommenden Jahre sowie Anteile der Vorbereitungskosten für die Passion 2030 zu tragen.

Aufgrund der Auswirkungen der vorherrschenden Krisen (Inflation, Lohnkostensteigerungen, Rezession, Defizit Klinikum usw.) ist in vielen Bereichen mit weiter steigenden Ausgaben sowie zurückgehenden Einnahmen zu rechnen.

Wegen der passionsbedingten Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuern in den Jahren 2022 bis 2024, werden die Schlüsselzuweisungen insbesondere im Jahr 2026 sinken, zugleich wird die Kreisumlage stark ansteigen. Zur Defizitabdeckung des Verwaltungshaushalts wurden in der Finanzplanung steuerpflichtige Entnahmen aus den Gewinnrücklagen des Eigenbetriebs eingeplant. Im Rahmen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sollten diese Gewinnanteile nur bei tatsächlicher Notwendigkeit angefordert werden. Die Restbeträge sollten im Eigenbetrieb verbleiben, um Steuerzahlungen zu vermeiden.

Die nachfolgende Tabelle enthält, neben der Entwicklung der allgemeinen Rücklage auch die im Finanzplanzeitraum veranschlagten Entnahmen aus den Rücklagen des Eigenbetriebs Kultur, 
sowie eine zum Ausgleich des Haushalts notwendige Kreditaufnahme im Jahr 2028:

Finanzplanung (Stand: 21.01.2025):
Ergebnis Haushalt in €:
Mögliche Entwicklung der allg. Rücklage in €:
Vorläufiger Rücklagenstand zum 31.12.2024:
 
6.317.000,00
2025
 
 
Haushaltsdefizit 2025 lt. Haushaltsbeschluss (incl. Entnahme EB i. H. von € 2.245.000)
-3.613.300,00
-3.613.300,00
Geplanter Rücklagenstand zum 31.12.2025:
 
2.703.700,00
2026
 
 
Haushaltsdefizit 2026 lt. Planstand (incl. Entnahme EB i. H. von € 3.500.000)
-977.600,00
-977.600,00
Geplanter Rücklagenstand zum 31.12.2026:
 
1.726.100,00
2027
 
 
Haushaltsdefizit 2027 lt. Planstand
-1.410.800,00
-1.410.800,00
Geplanter Rücklagenstand zum 31.12.2027:
 
 
315.300,00
2028
 
 
Haushaltsüberschuss 2028 lt. Planstand
36.000,00
36.000,00
Geplanter Rücklagenstand zum 31.12.2028:
 
351.300,00
Nachrichtlich: Kreditaufnahme im Finanzplanjahr 2028
3.600.000,00

Entsprechend der vorliegenden Finanzplanung würde der Schuldenstand am Ende des Finanzplanzeitraums insgesamt rd. 5,7 Mio. € (rd. 2,1 Mio. € Altschulden + rd. 3,6 Mio. € neue Kreditaufnahme) betragen.

Kreditgenehmigungen im Investitionsbereich werden vom Landratsamt nur in Aussicht gestellt, soweit regelmäßig ein entsprechender Überschuss im Verwaltungshaushalt (freie Finanzspanne) erwirtschaftet werden kann. Dies wird für jedes Haushaltsjahr eigens geprüft. 

Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm wurden vom Haupt- und Finanzausschuss in 
den Sitzungen am 25.11.2024 und 26.11.2024 beraten. Eine weitere Beratung fand im Gemeinderat am 04.12.2024 statt.

Derzeit sind u. a.  die nachfolgend aufgeführten Investitionsvorhaben im Zeitraum 2026 bis 2028 eingeplant:

Finanzplanung bis 2028:
 
 
 
 
 
Auszug Vermögenshaushalt: Wesentliche Investitionen im Finanzplanzeitraum
 
 
 
 
 
HHST
Bezeichnung- Erläuterung
Plan 2026
Plan 2027
Plan 2028
Einrichtungen für die gesamte Verwaltung:
0600.9450
Umbaukosten: Umzug Bauamt in das AG-Haus
350.000,00
50.000,00
0,00
Brandschutz (Feuerwehr):
1300.9350
Ersatzbeschaffungen, Austausch Einsatzkleidung
12.000,00
85.000,00
12.000,00
1300.9357
Fahrzeuge: RW2, LF 10
720.000,00
300.000,00
300.000,00
1300.9400
Erweiterung/Neubau FFW-Haus
2.000.000,00
2.000.000,00
1.950.000,00
1300.9490
Planungskosten - Erweiterung/Neubau Feuerwehrhaus
400.000,00
400.000,00
150.000,00
Schule:
2150.9400
Chipgesteuerte Schließanlage
120.000,00
0,00
0,00
Bau- und Wohnungswesen:
6200.9320
Umlegungsverfahren: Beschluss GR vom 20.11.2023, 18.11.2024
1.750.000,00
0,00
0,00
Gemeindestraßen:
6300.9500
Erschließung Himmelreich (Finanzierung über Erschließungsbeiträge), Asphaltierungen großflächig
100.000,00
100.000,00
100.000,00
6306.9590
Baunebenkosten Straße Rainenbichl: VGV-Verfahren- Maßnahmenbeginn 2028?
0,00
0,00
40.000,00
Wasserbau:
6900.9812
Beteiligungsleistung Hochwasserschutz Große Laine - Sachstand aktuell:  Baubeginn 2026 - erste Beteiligungsleistung 2027?
0,00
500.000,00
1.000.000,00
Abwasserbeseitigung:
7000.9400
Baumaßnahmen: Erneuerung Rechen + Sandfang, Neubau Vorklärbecken
1.400.000,00
0,00
1.000.000,00
7000.9490
Baunebenkosten - Neubau Rechen, Sandfang, Vorklärbecken
205.000,00
55.000,00
205.000,00
Kanalerneuerung:
7022.9500
Tiefbaumaßnahmen: TV-Kanalbefahrungen
Kanalsanierungen offene und geschlossene Bauweise
325.000,00
200.000,00
200.000,00
7022.9590
Baunebenkosten zu Kanalsanierungen
50.000,00
50.000,00
50.000,00
Bauhof:
7710.9352
Ersatzbeschaffung Arbeitsgeräte, Maschinen
50.000,00
20.000,00
20.000,00
7710.9400
Umbau Heizung
60.000,00
0,00
0,00
7710.9450
Ersatzbauten Bauhof
50.000,00
530.000,00
530.000,00
Wasserversorgung:
Ortsnetzerweiterung, -erneuerung:
8155.9500
Sanierung Wasserleitungen
100.000,00
100.000,00
100.000,00
Allgemeines Grundvermögen:
8800.9420
Kommunaler Wohnungsbau Moosgasse 3 - Fertigstellung
1.675.000,00
0,00
0,00

Die Baukosten für eine gemeindeeigene Fernwärmeleitung und das Heizkraftwerk können derzeit noch nicht nachvollziehbar definiert werden. Eine Veranschlagung von entsprechenden Ansätzen konnte in der Finanzplanung deshalb noch nicht erfolgen. Für weitere Planungskosten des Projekts sind Haushaltsreste aus Vorjahren vorhanden.

Zur Finanzierung des Fernwärmeprojekts wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.01.2024  eine Liste mit Grundstücken, welche zur Gegenfinanzierung veräußert werden könnten, priorisiert. Die Liste soll es der Gemeinde auch ermöglichen, flexibel auf die sich entwickelnde Finanzsituation sowie auf ggf. steigende Baukosten reagieren zu können.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die in der Anlage beigefügte Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2028.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die in der Anlage beigefügte Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2028.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2025 08:42 Uhr