§ 25 Abs. 3 EBV verlangt, dass Abschlussprüfung und örtliche Rechnungsprüfung der Feststellung des Jahresabschlusses vorangehen. Nach der örtlichen Rechnungsprüfung (und der vorgängigen Abschlussprüfung) erfolgt die Entlastung durch den Gemeinderat.
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wurde die Müller Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Augsburg beauftragt.
Der Bestätigungsvermerk vom 18.Dezember 2024 der Wirtschaftsprüfer der Müller Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH lautet wie folgt:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS“
An den Eigenbetrieb Oberammergau Kultur, Oberammergau
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Oberammergau Kultur, Oberammergau, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetrieb Oberammergau Kultur für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
● entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern EBV und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
● vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern EBV und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB, § 25 EBV und Art. 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 38.074.420,99 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.663.200,39 ab.
Weiteres Vorgehen: Nach Abschluss der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird das Wirtschaftsjahr 2023 dem Gemeinderat zur Entlastung vorgelegt.