Prädikat Luftkurort; Rezertifizierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberammergau wurde mit Schreiben vom 24.08.2023 von der Regierung von Oberbayern dazu aufgefordert, die luftqualitativen Anforderungen und bioklimatischen Bedingungen, die für das Prädikat Luftkurort eingehalten werden müssen, zu überprüfen. 

Aufgrund der am 01.10.2016 in Kraft getretenen Änderung der Bayerischen Anerkennungs-verordnung müssen nun im Abstand von 10 Jahren alle Voraussetzungen zur Anerkennung als Kurort geprüft werden. 

Auch die Gemeinde Oberammergau muss daher einen neuen Antrag auf Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen über die Regierung von Oberbayern an das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration stellen, um Luftkurort bleiben zu können.

Diesem Antrag sind verschiedene Anlagen beizufügen. 

So wurde der Deutsche Wetterdienst bereits mit der Erstellung eines Gutachtens zum Bioklima und der Luftqualität in Oberammergau beauftragt. Die hierfür notwendigen Luftmessungen können voraussichtlich zum 31.05.2025 abgeschlossen werden.

Dem Antrag ist außerdem die Abschrift des Gemeinderatsbeschlusses zur Anerkennung als Luftkurort nach Art. 7 Abs. 5 KAG beizufügen. Eine Nachfrage bei der Regierung von Oberbayern ergab, dass hierfür ein neuer Beschluss gefasst werden muss.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der (Re-)Prädikatisierung der Gemeinde Oberammergau als Luftkurort zu. Die Verwaltung wird damit beauftragt alle erforderlichen Schritte für die Prädikatisierung in die Wege zu leiten.

Datenstand vom 06.05.2025 10:03 Uhr