Bürgerentscheid "Areal Wellenberg - Verkauf von Teilflächen"; Bestellung eines stellvertretenden Abstimmungsleiters gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 04.06.2025 | ö | beschliessend | 1 |
Sachverhalt
Abstimmungsleiter für Bürgerentscheide gem. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Oberammergau zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS) ist der erste Bürgermeister.
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BBS hat der Gemeinderat eine stellvertretende Person zu bestellen. Zum stellvertretenden Abstimmungsleiter bestellt werden kann der zweite Bürgermeister, ein Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde.
Beschlussvorschlag
Für den am 29.06.2025 stattfindenden Bürgerentscheid „Areal Wellenberg – Verkauf von Teilflächen“ wird Sabrina Neuner zur stellvertretenden Abstimmungsleiterin bestellt.
Datenstand vom 28.05.2025 14:55 Uhr