Kindertageseinrichtungen; Änderung Benutzungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung) vom 17.03.2022 ist an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Im Wesentlich ändert sich, dass die Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung seit 01.01.2024 zentral über das vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen angeschaffte Elternportal Little Bird erfolgt. Mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wurde dazu eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die u. a. Regelungen zur Vergabe von Betreuungsplätzen beinhaltet.
Aufgrund der angespannten Krippenplatzsituation müssen außerdem weitere Regelungen zur Dringlichkeitsstufe (§ 5) getroffen werden.
Wesentliche Änderungen betreffen daher die §§ 4 bis 6 der Satzung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungs-Satzung gemäß Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Kindertageseinrichtungs-Satzung gemäß Anlage. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 09:51 Uhr