Ortsübliche Bekanntmachung; Umstellung auf die ausschließlich digitale amtliche Bekanntmachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Mit der Kommunalrechtsnovelle 2023 wurden die Voraussetzungen für eine ausschließlich digitale Bekanntmachung von Ortsrecht u.a. geschaffen. Gemeinden, die kein eigenes Amtsblatt im Sinne von Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO haben, können ihre Bekanntmachungen wahlweise (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 BayKommV) auch durch Niederlegung und Bekanntgabe der Niederlegung auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde vornehmen.

Satzungen und Verordnungen der Gemeinde werden aktuell dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. Es werden auch weitere Angelegenheiten wie z. B. Einladungen zu Sitzungen auf diese Weise öffentlich bekannt gemacht.

Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:
1.        Am Kleinen Theater
2.        Am Rainenbichl / Ettaler Straße
3.        Bahnhofsstraße / beim Bahnhofsparkplatz
4.        St. Gregor

Ein bis zwei Mal pro Woche werden die Aushänge aktualisiert. Im Schnitt wird hier eine Stunde Arbeitszeit benötigt. Die Tafeln sind in die Jahre gekommen und müssen mittelfristig erneuert oder zumindest saniert werden. Die Tafeln sind immer wieder Ziel von Vandalismus. Scheiben werden eingeschlagen, beschmiert oder sogar versucht, die Tafeln in Brand zu setzen.

Die Verwaltung empfiehlt, die neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten der ausschließlichen digitalen amtlichen Bekanntmachung umzusetzen und auf die Bekanntmachung mittels Anschlagtafeln zu verzichten.

Beschlussvorschlag

Ortsrecht und andere Veröffentlichungen sind künftig ausschließlich digital über die Website der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Als Service für weniger digitalaffine Bürgerinnen und Bürger ist zusätzlich, zu reinen Informationszwecken, die Anschlagtafel in der Schnitzlergasse auch weiterhin vorzuhalten.

Beschluss

Ortsrecht und andere Veröffentlichungen sind künftig ausschließlich digital über die Website der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung entsprechend zu ändern und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Als Service für weniger digitalaffine Bürgerinnen und Bürger ist zusätzlich, zu reinen Informationszwecken, eine Anschlagtafel im Ortszentrum vorzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Datenstand vom 16.01.2025 09:51 Uhr