Wellenberg; Fakten klären für eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbetriebs - Antrag der Fraktion PWG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.10.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Die Fraktion der Parteilosen Wählergemeinschaft im Gemeinderat Oberammergau stellt folgenden Antrag:

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, bei Bedarf unter Heranziehung von Fachplanerinnen bzw. Fachplanern, folgende offenen Punkte rund um ein Schwimmbad in Oberammergau zu klären und dem Gemeinderat bis spätestens 28. Februar 2025 vorzulegen:
  • Genießen der WellenBerg einschließlich der technischen Anlagen aufgrund der Schließung im Jahr 2022 noch Bestandsschutz oder wäre für eine Wiederinbetriebnahme die Betriebserlaubnis der bis September 2022 betriebenen Anlage erloschen?
  • Einholen von Angeboten von Fachplanern, welche Mittel aufgewendet werden müssten, um zu klären, unter welchen Prämissen eine Wiederaufnahme eines deutlich verkleinerten Hallenbadbetriebs mit dem vorhandenen Bestand möglich wäre.
  • Darstellen von alternativen Szenarien für die Konzeptvergabe von Flächen im Bereich WellenBerg / Kiesgrube zur Schaffung eines Hotels, damit das Fortführen eines kleinen kommunalen Schwimmbads auf Grundlage des bestehenden Bestands möglich wird.

Begründung
Auf Grundlage der Beratungen in der Gemeinderatssitzung am 11. September 2024 sehen wir es als Fraktion als erforderlich an, nun weitere Überlegungen anzustellen, wie in der Zukunft die Idee eines Schwimmbads realisiert werden könnte. 
Um z.B. den Gedanken weiterzuverfolgen, mit dem Bestand an Schwimmbecken im Hallenbereich weiterzuarbeiten, muss zunächst geklärt werden, ob durch die Schließung im Jahr 2022 am Ende ein bis dahin vorhandener Bestandsschutz weggefallen ist und daher weitaus höhere Investitionen nötig wären, um Teile des vorhandenen und bis 2022 betriebenen Bades wieder zu aktivieren.

Deckungsvorschlag
Die anfallenden Kosten sind aus den laufenden Mitteln des Haushalts 2024 zu tragen. Hilfsweise sind sie in den Haushalt 2025 einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die im Sachverhalt aufgeführten Punkte umzusetzen. Notwendige Leistungen für Fachplaner usw. sind ggf. öffentlich auszuschreiben. Die Aufträge sind an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, bis spätestens 28. Februar 2025 zu klären, ob der WellenBerg einschließlich der technischen Anlagen aufgrund der Schließung im Jahr 2022 noch Bestandsschutz genießt, oder wäre für eine Wiederinbetriebnahme die Betriebserlaubnis der bis September 2022 betriebenen Anlage erloschen?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, bis spätestens 28. Februar 2025 Angebote von Fachplanern einzuholen, welche Mittel aufgewendet werden müssten, um zu klären, unter welchen Prämissen eine Wiederaufnahme eines deutlich verkleinerten Hallenbadbetriebs mit dem vorhandenen Bestand möglich wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 3

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister bzw. die Verwaltung, bis spätestens 28. Februar 2025 alternative Szenarien für die Konzeptvergabe von Flächen im Bereich WellenBerg / Kiesgrube zur Schaffung eines Hotels darzustellen, damit das Fortführen eines kleinen kommunalen Schwimmbads auf Grundlage des bestehenden Bestands möglich wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 15

Datenstand vom 07.11.2024 15:51 Uhr