Städtebauförderung, Bedarfsmitteilung 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bedarfsmitteilung für Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung für das kommende Jahr und eine Vorausschau auf die folgenden Jahre muss jeweils bis zum 01.12. des laufenden Jahres bei der Reg. v. OBB vorgelegt werden.
Die Bedarfsmitteilung 2025 wurde in Abstimmung mit der Reg. v. OBB bereits vorbereitet.
Für mehrere Maßnahmenbereiche wurde die Möglichkeit einer Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Städtebauförderung in Aussicht gestellt.
Für 2025 sind dies:
M 02 Neubau Geh- und Radwegbrücke über die Ammer, Pürschlingsteg
M 03 Neugestaltung Bereich Alter Kurgarten, Spielplatz, Begegnungsfläche „Generationen“
Für die weiteren Jahre:
M 01 Bereich Passionstheater, Umfeld, Vorplatz in Verbindung mit Neubau Feuerwehrhaus und Neugestaltung Tourist Info, Außenanlagen, Freiflächen
M 04 Bereich Dorfstraße-Ammergauer Haus-Pilatushaus, Neugestaltung im Zuge der Sanierung
und Erweiterung des historischen Alexnhauses
Diese wurden entsprechend in die Bedarfsmitteilung für die nächsten Jahre aufgenommen,
siehe Anlagen.
Eine Anpassung ist jederzeit möglich.
Die Bedarfsmitteilung ist durch Gemeinderatsbeschluss zu bestätigen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt der Abgabe der Bedarfsmitteilung 2025 zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Abgabe der Bedarfsmitteilung 2025 zu. Diese ist um die Förderung für denkmalgeschützte private Gebäude entsprechend der zu erstellenden Gestaltungsfibel zu erweitern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.01.2025 09:42 Uhr