Regionalplan Oberland – 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“; Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.05.2025 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Oberammergau wurde vom Planungsverband Region Oberland, Region 17 aus Bad Tölz mit folgendem Schreiben über die Behördenbeteiligung zur Teilfortschreibung des „Kapitel B X Energieversorung 3.3 Windkraft“ informiert.


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberland hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 1X. Teilfortschreibung „Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft“ beschlossen. Mit dieser Fortschreibung sollen die Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan neu gefasst werden.

Hierzu sind die Verfahrensunterlagen ab dem 7. April 2025 in das Internet eingestellt. Der Entwurf kann unter folgenden Links heruntergeladen werden

  • https://www.region-oberland.bayern.de > Regionalplan > Fortschreibungen
( https://www.region-oberland.bayern.de/fortschreibung-wind ) und unter
-        www.regierung.oberbayern.bayern.de > Service > Raumordnung, Landes- und Regionalplanung > Regionalplanung > Oberland > Laufende Fortschreibungen des Regionalplans Oberland (17) 

(https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/raumordnung_landes_regionalplanung/regionalplanung/oberland/index.html ).

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind zu beteiligen:

-        die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,
-        die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,
-        die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
-        die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und
-        die Öffentlichkeit

Zu diesem Zweck liegt – neben der Veröffentlichung im Internet – der Entwurf der 1X. Fortschreibung des Regionalplans Oberland vom 07. April 2025 ab 12 Uhr bis zum 19. Mai 2025 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht für jedermann bei der Regierung von Oberbayern, Zimmer 5418, Maximilianstraße 39, 80538 München, sowie bei allen Landratsämtern der Region öffentlich aus. Näheres kann den jeweiligen Amtsblättern entnommen werden.

Bis zum Ablauf der Beteiligungsfrist am 19. Mai 2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberland, Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, E-Mail: Region17@lra-toelz.de zu äußern.

Bitte beziehen Sie Ihre Stellungnahme dabei ausschließlich auf die im Rahmen der Teilfortschreibung vorgenommenen Änderungen.

Nach Ablauf der o. g. Beteiligungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 16 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 3 BayLplG). Einwendungen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

Die in diesem Beteiligungsverfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Oberland verarbeitet.
Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet. 

Bad Tölz, 04.04.2025

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Holzinger


Dem Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans der Region Oberland, Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft kann entnommen werden, dass die Gemarkung Oberammergau nicht mehr zu den Vorranggebieten zur Festlegung der Windenergienutzung im LEP (Landesentwicklungsplan) zählt und daher kein Windrad auf der Gemarkung Oberammergau geplant wird.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zur 1X. Fortschreibung des Regionalplans der Region Oberland Kapitel B X Energieversorgung 3.3 Windkraft zum Stand 24.03.2025 zu.

Datenstand vom 06.05.2025 10:03 Uhr