Bürgerentscheid "Areal Wellenberg - Verkauf von Teilflächen"; Bestellung eines stellvertretenden Abstimmungsleiters gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.06.2025 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Abstimmungsleiter für Bürgerentscheide gem. § 10 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Oberammergau zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BBS) ist der erste Bürgermeister. 
Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BBS hat der Gemeinderat eine stellvertretende Person zu bestellen. Zum stellvertretenden Abstimmungsleiter bestellt werden kann der zweite Bürgermeister, ein Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde. 

Beschlussvorschlag

Für den am 29.06.2025 stattfindenden Bürgerentscheid „Areal Wellenberg – Verkauf von Teilflächen“ wird Sabrina Neuner zur stellvertretenden Abstimmungsleiterin bestellt. 

Datenstand vom 28.05.2025 14:55 Uhr