Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, bei Martin-Greif-Straße, Fl.Nr. 290/2, Gemarkung Oberaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss, 15.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss 15.10.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht kann dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden . Hinsichtlich der Verkehrserschließung von der Martin-Greif-Straße müssen in der folgenden Eingabeplanung detaillierte Höhenangaben angegeben werden. Der Höhenbezug der Garageneinfahrt und des Wohnhauses zur Martin-Greif-Straße sollte neu festgelegt werden. Bei der geplanten Zufahrtstraße würde sich ein nicht unerheblicher Geländeeinschnitt (Schneisenbildung) ergeben. Voraussetzung für die neue Zufahrt ist die Sicherung eines Geh-, Fahrt- und Leitungsrechtes für das zu bebauende Grundstück und die Zustimmung der betroffenen Nachbarn. Ob eine Bebauungsplanänderung notwendig ist, ist noch mit dem Landratsamt abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2019 10:29 Uhr