Nach Einleitung und Verlesen der Stellungnahme der Verwaltung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier erteilt dieser Herrn Martin Fritsch (Dipl.-Ing. TU) das Wort. Herr Fritsch (Dipl.-Ing. TU) erläutert ausführlich und anschaulich, auch anhand einer umfangreichen Foto-Präsentation den bisherigen Werdegang zur regelmäßigen Kontrolle der Brücke, die Entwicklung von Schäden, die unlängst angeordneten Maßnahmen (z. B. Nutzungsbeschränkungen). Abschließend bezeichnet er den Zustand der Brücke als „dramatisch“ und empfiehlt alsbald deren Erneuerung.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Henning Bruhn weist darauf hin, dass seiner Ansicht nach mit einer Brücken-Erneuerung keine 5 Jahre mehr zugewartet werden kann. Er bittet um Nennung eines Zeitrahmens, bzw. um Abgabe einer Kostenschätzung. Gleichzeitig spricht sich er für die Vereinbarung von Fix-Honoraren aus, da seiner Meinung nach die HOAI nicht mehr einschlägig sei.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Baumann erkundigt sich ebenfalls nach den geschätzten Baukosten.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Magnus Waller bittet um Auskunft darüber, ob im Bereich der bestehenden (und ggf. künftigen) Brücke mit Rutschungen zu rechnen sei.
Das Gemeinderatsmitglied Frau Katharina Kern weist auf die Bedürfnisse des Winterdienstes 2019/2020 hin.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Martin Gruber äußert seine Befürchtung über die Möglichkeit der Zunahme von Unwetterereignissen, verbunden mit der Gefahr von Hangrutschungen im betreffenden Bereich. Dabei verweist er auch auf den Murenabgang von 1935 im Bereich des Auerbaches. Bei entsprechenden Gefährdungen könnten die Mittel für einen Brückenneubau fehlinvestiert sein.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Franz Hellmeier erkundigt sich, ob Planungsleistungen auszuschreiben sind.
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher spricht sich für eine alsbaldige Erneuerung der Brücke und die Erteilung der hierfür jetzt notwendigen Aufträge an Herrn Fritsch (Dipl.-Ing. TU) aus.
Die Fragen der Gemeinderatsmitglieder beantwortet Herr Fritsch (Dipl.-Ing. TU) wie folgt:
- Eine Kostenschätzung kann dzt. nicht abgegeben werden. Hierzu sind entsprechende Vorarbeiten erforderlich, die einer Auftragserteilung bedürfen.
- Teil der Voruntersuchungen wäre auch ein Baugrundgutachten, ohne das konkrete Angaben, die für die Planung einer neuen Brücke notwendig sind, nicht vorliegen werden.
- Sofern zeitnah die erforderlichen Aufträge erteilt werden, könnte – bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 6-9 Monaten – die gesamte Maßnahme in einem Zeitraum von ca. 1,5 Jahren abgeschlossen sein. Entscheidend hierfür sind aber auch der Maßnahmenbeginn, die zu bauende Brücke, die Witterungsverhältnisse u. v. m..
- Rutschungen im Bereich der jetzigen Brücke sind nicht zu befürchten.
- Der Weg über, bzw. nach Grafenherberg muß auch im Winter freigehalten werden; die bestehende Brücke soll – im Rahmen ihrer aktuellen Benutzbarkeit – grds. auch im Winter geöffnet bleiben.
- Soweit erforderlich, sind Planungsleistungen grds. auszuschreiben.
Die Präsentation des Herrn Fritsch (Dip.-Ing. TU) ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.