Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl am 15.03.2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 5 Abs. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) beruft der Gemeinderat rechtzeitig, spätestens aber 89 Tage vor dem Wahltermin, für die Gemeinderatswahlen den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeinderatswahl (Gemeindewahlleiter). Der im Gesetz genannte Personenkreis stellt entsprechend seiner Benennung keine verbindliche Reihenfolge dar. Die Entscheidung, welche von den im Gesetz genannten Personen zum Gemeindewahlleiter berufen wird, trifft der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen.
Für die Berufung zum Wahlleiter sind allerdings Ausschlussgründe zu beachten. Personen, die bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat als sich bewerbende Personen aufgestellt sind, können nicht berufen werden.
Zu den Aufgaben des Wahlleiters zählen insbesondere:
- Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge
Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge
Bekanntgabe der eingereichten Wahlvorschläge
Bildung des Wahlausschusses, Vorsitz des Wahlausschusses und Einladung zu den Sitzungen
Öffentliche Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
Vorbereitung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses
Verkündung des vom Wahlausschuss festgestellten Wahlergebnisses
Verständigung der gewählten Personen
Bei den vorhergegangenen Gemeinderatswahlen wurde stets der Leiter des gemeindlichen Wahlamtes und dessen Vertreter zum Gemeindewahlleiter, bzw. zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters bestimmt.
Beschluss
Für die kommenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 15.03.2020 wird Herr Florian Seebacher zum Gemeindewahlleiter und Herr Florian Stuhlreiter zu dessen Stellvertreter berufen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Hans Seebacher war während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im Sitzungssaal des Rathauses Oberaudorf nicht anwesend.
Datenstand vom 29.10.2019 17:40 Uhr