Entlastung des Bürgermeisters bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2014 (Gemeinde) bzw. des Jahresabschlusses 2014 (Gemeindewerke) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 4. Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 4. Sitzung des Gemeinderates | 15.03.2016 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der erste Bürgermeister wird als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und der Werkleiter gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke für das Jahr 2014 entlastet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Abstimmungsbemerkung
BGM Wildgruber nicht an Beratung und Abstimmung beteiligt.
Datenstand vom 04.05.2016 10:47 Uhr