Entlastung des Bürgermeisters bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2014 (Gemeinde) bzw. des Jahresabschlusses 2014 (Gemeindewerke) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 15.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 15.03.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Der erste Bürgermeister wird als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und der Werkleiter gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke für das Jahr 2014 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
BGM Wildgruber nicht an Beratung und Abstimmung beteiligt.

Datenstand vom 04.05.2016 10:47 Uhr