Zuschuss für Hilfsdienst "Helfer vor Ort" für die Funkausrüstung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.02.2016 beantragte die Gemeinschaft Kiefersfelden des Bayerischen Roten Kreuzes, durch den Vorsitzenden Herrn Knoblich, für die Digitalfunkumrüstung des Fahrzeuges zur freiwilligen Unterstützung des Rettungsdienstes „Helfer vor Ort“ einen Zuschuss von 1.372 Euro. Ein gleichlautender Antrag ging an die Gemeinde Kiefersfelden.

Nachdem die Gemeinde Oberaudorf sich seit dem Jahre 2008 bereits zweimal mit einem größeren Betrag an den Anschaffungskosten für die Fahrzeuge dieses Dienstes beteiligt hat und seither auch die Hälfte der jährlichen Betriebskosten in Höhe von bis zu 2.000 Euro übernimmt, wird in Frage gestellt, inwieweit auch noch eine Beteiligung an zusätzlichen Aufwendungen durch die Gemeinde geleistet werden soll. Gerade im Hinblick darauf, dass erst im vorherigen Jahr, nach nur sechs Jahren Dienstbetrieb, ein neues Fahrzeug angeschafft wurde, erscheint diese zusätzliche Beteiligung doch unverhältnismäßig. Zudem wird in den Anträgen der örtlichen BRK-Gemeinschaft immer wieder darauf hingewiesen, dass die Aufwendungen für den „Helfer vor Ort“ nicht über den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz gefördert werden und die Dachorganisation Bayerisches Rotes Kreuz deshalb keine Finanzmittel zur Verfügung stellt.

Eine Abfrage bei den drei weiteren Gemeinden, die den Dienst „Helfer vor Ort“ unterstützen, hat zu folgenden Ergebnis geführt:

Jährliche Unterstützung in:        Aschau                2.000,-- Euro
                                       Rohrdorf                1.500,-- Euro
                                       Bruckmühl                   500,-- Euro
Weitere Ausgaben werden nicht getätigt. Bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen wird nach Bedarf entschieden.

Alle anderen Gemeinden leisten damit deutlich weniger Unterstützung als die Gemeinden Oberaudorf und Kiefersfelden. Es wird in allen anderen Orten auch besonderer Wert darauf gelegt, dass die örtlichen BRK-Gemeinschaften den Großteil der Aufwendungen für den freiwilligen Hilfsdienst selbst tragen. So wurden u.a. eigene Fördervereine für den Dienst „Helfer vor Ort“ gegründet oder entsprechende Spendenaktionen durchgeführt.

Es sollte auch Berücksichtigung finden, dass die Gemeinde Oberaudorf auf freiwilliger Basis auch die örtliche Bergwacht beträchtlich unterstützt hat sowie für die Wasserwacht eine Beteiligung an der Errichtung einer neuen Diensthütte in Aussicht gestellt hat. Damit wurde den Organisationen des Roten Kreuzes weit über das übliche Maß hinaus finanzielle Mittel aus dem Gemeindehaushalt zugesprochen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht hierfür nicht.

Außerdem muss erwähnt werden, dass die Gemeinde durch die notwendige Anschaffung neuer Löschfahrzeuge und damit einer Optimierung der Ausrüstung für die örtlichen Feuerwehren sowie für die gesetzlich vorgeschriebene Umrüstung auf Digitalfunk erhebliche finanzielle Aufwendungen zu tragen hat und dadurch ohnehin einen großen Beitrag zur eigentlich staatlichen Aufgabe Katastrophenschutz leistet.

Diskussionsverlauf

Im Gremium erkennt man einerseits, dass die Kosten für diese freiwillige Leistung doch höher ausfallen als man bei der Einrichtung des zusätzlichen freiwilligen Hilfsdienstes angenommen hatte. Andererseits begrüßt man aber auch das ehrenamtliche Engagement mit dem die Bevölkerung eine Verbesserung des Rettungsdienstes erfährt. In Anbetracht auf die Notwendigkeit, das Fahrzeug des Hilfsdienstes „Helfer vor Ort“ mit digitaler Funkausrüstung einsatzbereit zu halten, erklärt sich der Gemeinderat bereit, die dafür erforderlichen Kosten zur Hälfte zu übernehmen. Die Gemeinde Kiefersfelden hat einer hälftigen Kostenübernahme ebenfalls zugestimmt.
Bei der Abrechnung der laufenden Unterhaltskosten für den HVO sollte jedoch auch der Grundsatz eines größeren Kostenbewusstseins angewandt werden. Da es sich hier auch um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, erwartet man auch einen gewissen Beitrag aus der Organisation des Bayerischen Roten Kreuzes. Die laufenden Unterhaltskosten für den Hilfsdienst Helfer vor Ort werden deshalb auf jährlich max. 1000 Euro als Anteil für die Gemeinde Oberaudorf begrenzt. Sollte der halbe Unterstützungsbetrag die Höhe von 1000 Euro nicht erreichen, wird die Hälfte des tatsächlichen Aufwands übernommen.

Beschluss

Die Gemeinde Oberaudorf übernimmt die Hälfte der Kosten für die Ausstattung des Fahrzeuges HVO für den digitalen Funkbetrieb. Die Kosten sind durch Rechnung nachzuweisen.

Die laufenden Unterhaltskosten für diesen Dienst werden jährlich auf max. 1000 Euro beschränkt. Sollte der halbe Unterstützungsbetrag die Höhe von 1000 Euro nicht erreichen, wird die Hälfte des tatsächlichen Aufwands übernommen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 31.05.2016 07:42 Uhr