Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Oberaudorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird verwiesen auf den bereits erhaltenen Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2016 (mit samt ihren Unterlagen einschließlich Finanzplan), der den Gemeinderatsmitgliedern am 14.07.2016 zugestellt wurde, die ausführliche Vorberatung im Finanzausschuss am 20.07.2016.
Geschäftsleiter König erläutert nochmals knapp den vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2016 anhand einer kurzen Präsentation, in der die wichtigsten Einnahmen und Ausgabepositionen des Haushaltsplanes, dabei insbesondere die bedeutendsten Investitionen, dargestellt werden. Kreditaufnahmen sind für 2016 bei der Gemeinde in Höhe von 750.000 € geplant, beim Eigenbetrieb sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Die erwarteten Zuführungsbeträge vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in den Jahren 2016-2019 entsprechen mehr als deutlich den gesetzlichen Vorgaben. Zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt ist für 2016 eine Rücklagenentnahme von ca. 846.000 € eingeplant. Verpflichtungsermächtigungen (VE) sind nicht eingestellt. Da im Jahr 2016 Kreditaufnahmen geplant sind, bedarf die Haushaltssatzung der Genehmigung seitens des Landratsamtes Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde. Die Haushaltssatzung 2016 wird abschließend verlesen.
Auch gehen der 1. Bürgermeister Wildgruber und Geschäftsleiter König kurz auf noch abschließend zu beantwortende Fragen aus der Haushaltsvorberatung am 20.07.2016 ein. Insbesondere werden die Fragen zur Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung und Tilgung von Darlehen, bzw. die geplanten Maßnahmen auf den Gemeindefriedhöfen in 2016 beantwortet, bzw. dargelegt.
Diskussionsverlauf
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 63 GO die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung mit den vorgenommenen Änderungen für das Jahr 2016 samt ihren Anlagen, die im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.113.600 € und im Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.176.600 € festsetzt.
Bei der Gemeinde Oberaudorf werden Kredite in Höhe von 750 Tsd. € aufgenommen. Kreditaufnahmen beim Eigenbetrieb erfolgen nicht. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. Die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben zum Vorjahr unverändert bei 500 Tsd. €, bzw. 200 Tsd. € bei den Gemeindewerken.
Die Steuerhebesätze werden unverändert beibehalten. Diese betragen bei der Grundsteuer A und B 310 v.H. und bei der Gewerbesteuer 330 v.H.
Als Anlagen zur Haushaltssatzung sind insbesondere der Haushaltsplan, der Stellenplan, eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen und der voraussichtliche Stand der Rücklagen und Schulden zu nennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Das Gemeinderatsmitglied Herr Förster beantragt, dass seine ablehnende Abstimmung entsprechend protokolliert wird.
Datenstand vom 03.08.2016 11:12 Uhr