Entlastung des Bürgermeisters, bzw. der Werkleitung für die Jahresrechnung 2015 (Gemeinde), bzw. des Jahresabschlusses 2015 (Gemeindewerke) gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 13.12.2016 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber gem. Art. 103 Abs. 2, Art. 49 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1 Satz 1, Art. 36 Bayerische Gemeindeordnung (GO) die Sitzungsleitung an den zweiten Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier. Dieser erläutert kurz den Gegenstand der Abstimmung.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber wird als Leiter der Verwaltung (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 37 GO) gem. Art. 102 Abs. 3 GO und der Werkleiter Herr Michael Schmid Dipl.-Ing. (FH) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung der Gemeindewerke Oberaudorf für das Jahr 2015 entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2016 17:46 Uhr