Widmung der neu errichteten Erschließungsstraße "Am Hoffeld", Fl.Nr. 132/30, Gemarkung Oberaudorf zur Ortsstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss, 06.12.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die neu errichtete Straße „Am Hoffeld“ Fl. Nr. 132/30, Gemarkung Oberaudorf wird, beginnend an der Reisacher Straße, bei Fl.Nr. 132/99, Richtung Westen führend bis Fl.Nr. 132/97, anschließend in Richtung Norden und bei Fl.Nr. 132/94 auf den Talweg treffend, einschließlich einer zwischen den Fl.Nr. 132/101 und 132/103 beginnenden und bei Fl.Nr. 132/102 endenden Stichstraße, gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zur Ortsstraße gewidmet. Diese Straße hat (einschließlich Stichstraße) eine Länge von 121,35 m und eine Breite von 5 m (Stichstraße 3 m), befindet sich im Eigentum der Gemeinde Oberaudorf, die auch Straßenbaulastträger ist; Widmungsbeschränkungen bestehen nicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der einschlägigen Verfahrensvorschriften eine Widmungsverfügung zu fertigen, diese bekannt zu machen und nach Wirksamwerden der Widmung sowie nach Erstellung einer Eintragungsverfügung diese in das Bestandsverzeichnis einzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2016 14:36 Uhr