Widmung Zuwegung im Bereich Fischbachbrücke, Abzweig Tatzelwurmstraße, als Eigentümerweg, Fl.Nr. 890/2, 878,1 (TF), 881 (TF), 884 (TF), Gemarkung Niederaudorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss 21.01.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Die Wegfläche über die Flurstücke 890/2, 878/1 (TF), 881 (TF) und 884 (TF) lt. beiliegendem Lageplan, beginnend bei Einmündung in die Tatzelwurmstraße, endend bei den Teilflächen von Fl.Nr. 881 und 878/1, soweit das Widerlager der sog. „Fischbachbrücke“ aufliegt, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 und 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz zum Eigentümerweg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von ca. 68 m und führt über die sog. „Fischbachbrücke“. Der Weg Fl.Nr. 890/2 sowie die Teilfläche der Fl.Nr. 881 befinden sich im Eigentum von Peter und Gudrun Michel, die Brücke, auf Fl.Nr. 884 sowie die Teilfläche von Fl.Nr. 898/1 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Oberaudorf, die auch Straßenbaulastträger ist.    

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den einschlägigen Verfahrensvorschriften eine Widmungsverfügung zu fertigen, diese bekannt zu machen und nach Wirksamwerden der Widmung sowie nach Erstellung einer Eintragungsverfügung diese  in das Bestandsverzeichnis einzutragen sowie die weiteren Veranlassungen (z.B. Kostenermittlung, Weiterverrechn ung) zu treffen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2020 08:48 Uhr