Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 23.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach Art. 63 GO hat die Gemeinde Oberaudorf für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Hierüber beschließt der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung (Art. 65 und 32 Abs. 2 GO i.V. mit § 2 Nr. 10 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaudorf). Der Finanzausschuss der Gemeinde Oberaudorf ist nach § 9 Abs. 3 Nr. 1 e für den Gemeinderat Oberaudorf für die Vorberatung der Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen und Bestandteile zuständig. Als vorberatender Ausschuss hat er die Aufgabe, dem Gemeinderat einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Allen Ausschuss-Mitgliedern liegt der 1. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020 einschließlich der dazugehörigen Bestandteile und Anlagen wie Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes (VWH) und Vermögenshaushaltes (VMH), Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Rücklagen, Finanzplan mit Investitionsprogramm bis 2023 etc. vor. Die übrigen Anlagen (z. B. Stellenplan, Vorbericht, Beteiligungen usw.) werden im Rahmen der nächsten Finanzausschuss-Sitzung zur Verfügung gestellt und beraten.
Die Unterlagen wurden den Ausschuss-Mitgliedern mit der Ladung vorab via RIS, anschließend unmittelbar zur Sitzung in ausgedruckter Form zugestellt. Der Planentwurf wurde während der Planaufstellung mit den, für die Einzelpläne verantwortlichen Mitarbeiter und dem 2. Bürgermeister besprochen. Außerdem wurden die Ansätze unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse 2018 und 2019 verglichen und dann dementsprechend nach den derzeitigen Gegebenheiten aktualisiert, der beschlossenen bzw. behandelten Maßnahmen im Gemeinderat bzw. den Fachausschüssen, der inzwischen vor-liegenden Steuerbescheide (Sollstellungen), der Steuerschätzung, der Mitteilungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und der eigenen Erkenntnisse festgelegt.
Das Gesamtvolumen des Haushaltentwurfs 2020 beläuft sich nach derzeitigem Planungsstand auf insgesamt 23.331.900 €, wovon 10.812.000 € auf den VWH und 12.519.900 € auf den VMH entfällt. Kreditaufnahmen sind für 2020 in Höhe von 5.560.700 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind für die Jahre 2019 – 2023 dzt. nicht geplant; gleichwohl sind im Finanzplanungszeitraum Mittel in Höhe von 10.000.000 € für den Neubau der Kläranlage vorgesehen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B bleiben – vorbehaltlich einer anderen Beschlussfassung - bei 310 v.H., die der Gewerbesteuer weiterhin bei 330 v.H.. Die erforderliche Mindestzuführung nach § 22 Abs. 1 KommHV-Kameralistik vom VWH an den VMH wird mit 640.100 € erreicht, geringfügig höher als in den Ansätzen der letzten 2 Jahre. Die Gesamtverschuldung wird zum Jahresende 2020 voraussichtlich 7,909 Mio. € betragen (Neuaufnahme von 2 Darlehen in 2019 und 2020 mit ca. 6,56 Mio. €). Dies entspräche einer Pro-Kopf-Verschuldung (bei 5.264 Einwohnern mit Hauptwohnsitz) von rd. 1.503 €. Die Rücklagen werden sich zum Jahresende 2020 unter Berücksichtigung der Entnahme von ca. 3,500 Mio. € auf einen Betrag von nur mehr 0,233 Mio. € belaufen. Sie liegen dann aber immer noch über dem gesetzlichen Mindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV-Kameralistik in Höhe von 106.948,00 €. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Erweiterung des Kindergartens, div. Straßenbaumaßnahmen) nach aktuellem Stand in 2020 fast aufgebraucht sein werden.
Verwaltungshaushalt 2020 – (Entwurf)
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VWH sind:
Bezeichnung
|
HH-Ansatz 2020*
|
Anteil %
|
Einnahmen VWH
|
|
|
Grundsteuer A und B
|
689.000 €
|
6,37
|
Gewerbesteuer
|
1.250.000 €
|
11,56
|
Einkommensteuer
|
2.931.000 €
|
27,11
|
Schlüsselzuweisungen (vorl. Schätzung!)
|
1.250.000 €
|
11,56
|
Umsatzsteuer
|
229.000 €
|
2,12
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Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
|
3.098.600 €
|
28,66
|
sonstige Einnahmen
|
1.364.400 €
|
12,62
|
Gesamt
|
10.812.000 €
|
100,00
|
|
|
|
Ausgaben VWH
|
|
|
Personalausgaben (Gr. 4)
|
3.299.100 €
|
30,51
|
Sach-und Betriebsaufwand (Gr. 5/6)
|
2.863.900 €
|
26,49
|
Kreisumlage
|
2.532.300 €
|
23,42
|
Gewerbesteuerumlage (vorl. Schätzung!)
|
175.000 €
|
1,62
|
Zuführung an den VMH
|
640.100 €
|
5,92
|
sonstige Ausgaben
|
1.301.600 €
|
12,04
|
Gesamt
|
10.812.000 €
|
100,00
|
* Anmerkung: HH-Ansatz bedeutet Haushaltsansatz/Haushaltsansätze
Vermögenshaushalt 2020 - Entwurf
Die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des VMH sind:
Bezeichnung
|
HH-Ansatz 2020
|
Anteil %
|
Einnahmen VMH
|
|
|
Einnahme aus Krediten und inneren Darlehen
|
5.560.700 €
|
|
Entnahme aus Rücklagen
|
3.500.000 €
|
|
Beiträge und ähnliche Entgelte
|
2.050.000 €
|
|
Inv.Zuweisungen und –zuschüsse
(vorl. Schätzung!)
|
643.300 €
|
|
Zuführung vom VWH
|
640.100 €
|
|
Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
|
35.000 €
|
|
sonstige Einnahmen
|
90.800 €
|
|
Gesamt
|
12.519.900 €
|
|
|
|
|
Ausgaben VMH
|
|
|
Baumaßnahmen
|
10.634.400 €
|
84,94
|
Erwerb von Grundstücken/Vermessung
|
1.033.000 €
|
8,25
|
Erwerb von beweglichen AV
|
344.900 €
|
2,75
|
Tilgung von Krediten
|
411.800 €
|
3,29
|
sonstige Ausgaben
|
95.800 €
|
0,77
|
Gesamt
|
12.519.900 €
|
100,00
|
Schwerpunkt der gemeindlichen Investitionen in diesem Jahr (> 50.000 €) wären, sofern vom Gemeinderat beschlossen, jeweils in Tsd. €:
Ab-schnitt
|
Bezeichnung
|
Ansätze
|
in %
|
0600
|
Rathaus – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens (Server, Clients)
|
75.000 €
|
0,60
|
4645
|
Neubau Kiga Ndf. – Planungs- und Baukosten (Teil 1)
|
1.000.000 €
|
7,99
|
6300
|
Bauhof – Erwerb bewegliche Sachen des Anlagevermögens
|
50.000 €
|
0,40
|
6300
|
diverse Straßenbaumaßnahmen, z. B. Erneuerung OD Rosenheimer Straße, Ausbau Bad-Trißl-Straße (I. BA)
|
1.580.000 €
|
12,62
|
7000
|
Neubau Kläranlage, Planungskosten, Neubau von Kanälen und Hausanschlüssen, Bildung einer Gebührenausgleichsrücklage
|
7.000.000 €
|
55,91
|
7900
|
Erwerb von Anlagevermögen zur Förderung des Fremdenverkehrs (Schlepper und Loipenspurgerät)
|
110.000 €
|
0,88
|
8800
|
Erwerb von Grundstücken und Wohnungsbau Bad-Trißl-Straße (1. Rate)
|
1.199.000 €
|
9,58
|
0-9
|
Sonstige Investitionen und Ausgaben des Vermögens-Haushalts
|
1.505.900 €
|
12,03
|
|
Gesamt
|
12.519.900 €
|
100,00
|
Der Investitionsbedarf für 2020, bzw. im Finanzplanungszeitraum stellt sich wie folgt dar:
Grup-pe
|
|
Bedarf 2020 in Tsd. €
|
Bedarf bis 2023 in Tsd. €
|
Bemerkungen
|
0
|
allgemeine Verwaltung
|
139
|
166
|
Rathaus
|
1
|
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
|
72
|
140
|
|
2
|
Schulen
|
76
|
109
|
|
3
|
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
|
7
|
7
|
|
4
|
soziale Sicherung
|
1.025
|
3.026
|
Kiga Ndf. Erweiterung
|
5
|
Gesundheit, Sport, Erholung
|
10
|
140
|
|
6
|
Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
|
2.252
|
5.382
|
div. Straßenbaumaßnahmen
|
7
|
Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
|
7.190
|
10.276
|
insb. Klärwerksneubau (7.400)
|
8
|
Wirtschaftliche Unterneh-men, allgemeines Grund- und Sondervermögen
|
1.247
|
1.911
|
|
|
Gesamt
|
12.018
|
21.157
|
|
Personelle Angelegenheiten und Inhalte des Entwurfs des Stellenplans 2020 werden im nicht-öffentlichen Teil der Finanzausschuss-Sitzung am 18.02.2020 erörtert.
Die 2. Beratung zum Entwurf des Haushalts- und Finanzplans 2020 (nebst Anlagen) findet am 18.02.2020 statt, die abschließenden Beratungen und Beschlussfassungen sind für Donnerstag, den 31.03.2020 im Gemeinderat geplant.
Diskussionsverlauf
Nach Worterteilung durch den 2. Bürgermeister Herrn Alois Holzmaier informiert Geschäftsleiter Herr Thomas König die Ausschuss-Mitglieder umfassend über den Stand der Jahresrechnung 2019 (Jahresergebnisse), die Entwicklung von Rücklagen und Schulden, den 1. Entwurf des Haushaltsplans 2020, sowie die Inhalte und Auswirkungen des Finanzplans 2019-2023. Darüber hinaus beantwortet er die Fragen der Ausschuss-Mitglieder.
Die Gesamtsituation stellt sich so dar, dass das Ergebnis in 2019 im Vergleich zum Plan 2019 im Wesentlichen aus diversen Mehreinnahmen, sowie aus Minderausgaben (Vermögenshaushalt, zeitliche Verschiebung von Maßnahmen, bzw. Rechnungen) geprägt ist. Für die kommenden Jahre sind sowohl in der Planung, als auch im Vollzug der jeweiligen Haushalte große gemeinsame Anstrengungen erforderlich, die sich aufzeigende Aufgabenlage zu bewältigen. Neben der üblichen genauen Beurteilung der Notwendigkeit und zeitlichen Abläufen von Investitionsmaßnahmen sind zwingend weitere Methoden zur Stärkung des Verwaltungshaushalts als Motor der gemeindlichen Investitionen zu entwickeln. Verstärkt auf den Prüfstand gestellt werden müssen die Ausgaben im Personal- und Sachaufwand, die Überprüfung der Kostendeckung der kostenrechnenden Einrichtungen, sowie die internen Verrechnungen. Gleichwohl ist eine Umsetzung der bereits beschlossenen Investitionen (z. B. Klärwerksneubau, Kindergartenneubau, div. Straßen- und Brückenbaumaßnahmen) nicht ohne erhebliche Darlehen, wenn möglich als Zwischenfinanzierung, umzusetzen. Daher müssen auch bereits beschlossene Investitionen nochmals auf Notwendigkeit, Zeitpunkt und zeitlicher Abfolge hin überprüft werden. Dies unabhängig von der bereits angelaufenen Festsetzung und Erhebung von Vorausleistungen auf den Verbesserungsbeitrag für die Sanierung der Kläranlage Oberaudorf. Die Ausschuss-Mitglieder sind eingeladen, Geschäftsleiter Herrn Thomas König rechtzeitig bis zur nächsten Finanzausschuss-Sitzung eigene Vorschläge in oben genannten Sinne mitzuteilen.
Die Sitzungspräsentation zur heutigen Finanzausschuss-Sitzung ist Bestandteil dieses Protokolls (Anlage 1).
Datenstand vom 29.01.2020 18:12 Uhr