Genehmigung zur Annahme von Spenden vom April 2019 bis Dezember 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Finanzausschusses, 23.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat mit Schreiben vom 27.10.2008 Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden herausgegeben. Hiernach sind die Zuwendungen durch den Gemeinderat bzw. einem beschließenden Ausschuss zu beschließen und die Zuwendungsliste der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Gemeinde Oberaudorf hält sich an diese Empfehlungen (siehe bereits GR-Beschluss vom 24.03.2009).
Dem Gremium werden die im Zeitraum von April bis Dezember 2019 eingegangen Spenden anhand einer Liste zur Kenntnis gegeben. Die Gesamtsumme der Spenden beträgt insgesamt 4.331,37 €. Es wurde eine Sachspende in Höhe von 35,28 € und eine Einzelspende in Höhe von 275,00 € (Oktober 2019) für die Grundschule Oberaudorf vereinnahmt (HHSt. 2110.1780). 2 Spenden in Höhe von gesamt 3.000 € wurden für Spielgeräte für den Spielplatz am Sportplatz gespendet (HHSt. 4600.1780). Drei Einzelspenden für die Kindertagesstätte Niederaudorf „Schatztruhe“ in Höhe von gesamt 1.021,09 € wurden auf der HHSt. 4645.1780 verbucht. Während der Monate Juli, August und November 2019 erhielt die Gemeinde Oberaudorf keine Spenden.
Beschluss
Der Finanzausschuss Oberaudorf nimmt die in der Zuwendungsliste aufgeführten Spenden in der Zeit von April bis Dezember 2019 in Höhe von insgesamt 4.331,37 € zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Zuwendungsliste wird zusätzlich der Rechtsaufsichtsbehörde zugesandt und dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.01.2020 18:12 Uhr