Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Oberaudorf gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 wurde Anfang des Jahres 2019 erstellt und dem Gemeinderat Oberaudorf nebst Rechenschaftsbericht in seiner Sitzung am 29.01.2019 zur weiteren Behandlung übergeben. Im Zeitraum vom 18-20.11.2019 prüfte der Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitz von Herrn Stephan Bruhn u. a. die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und die Gemeindekassen nebst Zahlstellen; der Jahresabschluss 2018 der Gemeindewerke Oberaudorf (Eigenbetrieb) konnte noch nicht geprüft werden.
Hierüber hat der Rechnungsprüfungsausschuss ein Prüfungsprotokoll gefertigt. Sämtliche Prüfungsfeststellungen sind zwischenzeitlich geklärt, bzw. behoben. Das Prüfungsprotokoll liegt seit 29.01.2020 in der Gemeindeverwaltung (Zi.-Nr. 15) zur Einsichtnahme aus.
Nunmehr könnte der Gemeinderat Oberaudorf die Jahresrechnung für 2018 feststellen und über die Entlastung des Ersten Bürgermeisters Herrn Hubert Wildgruber (o. V. i. A.) beschließen (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).
Für die Wirtschaft der Gemeinde Oberaudorf gelten auch die Regelungen der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) über das Kassen- und Rechnungswesen (vgl. Art. 100 f. GO). Nach Erstellung der Jahresrechnung, bzw. deren Vorlage vor den Gemeinderat Oberaudorf war diese der örtlichen Prüfung zu unterziehen (Art. 102 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GO). Anschließend ist diese beschlussmäßig durch den Gemeinderat Oberaudorf festzustellen und der Erste Bürgermeister der Gemeinde Oberaudorf, Herr Hubert Wildgruber förmlich zu entlasten (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Beschluss 1

Der Gemeinderat Oberaudorf nimmt den Prüfbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Oberaudorf zur Kenntnis. Die Jahresrechnung der Gemeinde Oberaudorf für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt (Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Erste Bürgermeister Herr Hubert Wildgruber wird als Leiter der Verwaltung (Art. 34 Abs. 1 Satz 1, Art. 37 GO) für die Jahresrechnung 2018 gem. Art. 102 Abs. 3 GO entlastet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2020 17:13 Uhr